Cagla Arslan
Tax Consultant

Profil
Cagla Arslan ist in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts für Privatpersonen und Gesellschaften tätig. Neben ihrer Tätigkeit bei MME wird sie im Sommer 2020 die Ausbildung zur eidgenössischen diplomierten Steuerexpertin beginnen. Zuvor arbeitete sie bei einem Big-Four Beratungsunternehmen und bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich. Dort hat sie hauptsächlich Privatpersonen (HNWI, Expats, Family Offices) in Bezug auf nationale und internationale steuerrechtliche Aspekte betreut.
Tätigkeitsgebiete
- Steuerberatung von Unternehmen, Expatriates, Family-Offices und vermögende Privatpersonen (HNWI)
- Nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht
- Verhandeln und Einholen verbindlicher Auskünfte bei kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Internationale Steuerplanung
- Steueradministration (Steuererklärungen, Fristenkontrolle, Dokumentationspflichten)
- Rechtsmittelverfahren und Vertretung bei komplexen Steuerrevisionen
Ausbildung
- 2019
- MBA in International Individual Taxation
- 2018
- Certificate of Advanced Studies in International Individual Taxation
- 2018
- Certificate of Advanced Studies in National Individual Taxation
- 2015
- Certificate of Advanced Studies in Taxation
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Türkisch
Berufserfahrung
- seit 2020
- Tax Consultant bei MME
- 2019-2020
Juristische Mitarbeiterin Steuern bei Bär & Karrer AG
- 2013-2019
PricewaterhouseCoopers AG (Bereich Private Clients Services)
- 2012
Sommerpraktikum bei PricewaterhouseCoopers Türkei
Mitgliedschaften
- International Fiscal Association (IFA)
Angebot
Ihr Kontakt
Sekretariat
Marina Ritter
Assistentin | Paralegal | Eventkoordinatorin
E-Mail
Aus dem Magazin
Konsultation zur Digitalsteuer
Die Europäische Kommission hat am 19. Januar 2021 eine öffentliche Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer eingeleitet. Ziel ist eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Beiträge können bis zum 12. April 2021 eingereicht werden.
Praxisfestlegung zur Steuer-ausscheidung
Das Kantonale Steueramt Zürich hat eine Praxisfestlegung zur Steuerausscheidung von schweizerischen Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten erlassen. Auf den 1. Januar 2021 wurde die geltende Zürcher Praxis an die entsprechende Bestimmung über die direkte Bundessteuer angepasst.
Alle Magazinbeiträge