Dr. Daniela Arth
Tax Consultant, LL.M.

Profil
Daniela Arth betreut und berät Unternehmen und Privatpersonen in nationalen und internationalen steuerrechtlichen Fragestellungen. Neben ihrer Tätigkeit bei MME hat sie im Bereich des internationalen Steuerrechts an der Universität Zürich promoviert und absolviert zurzeit die Ausbildung zur eidgenössischen diplomierten Steuerexpertin. Zuvor war sie als Expertin für internationale Steuerabkommen bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung tätig und hat sich insbesondere auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein spezialisiert. Aufgrund ihrer österreichischen Vorbildung weist Daniela Arth fundierte Kenntnisse im österreichischen Steuerrecht auf.
Tätigkeitsgebiete
- Nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht
- Internationale Steuerplanung
- Steuerberatung von Unternehmen, Family-Offices und vermögenden Privatpersonen
- Steueradministration (Steuererklärungen, Fristenkontrolle, Dokumentationspflichten)
- Vorbereitung von Steuerrevisionen
Ausbildung
- 2020
- Dr. iur., Universität Zürich
- 2015
- Master of Laws (LL.M.), Wirtschaftsuniversität Wien
- 2013
- Bachelor of Laws (LL.B.), Wirtschaftsuniversität Wien
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Kroatisch
Berufserfahrung
- seit 2018
- Tax Consultant bei MME
- 2016 - 2018
- Expertin Internationale Steuerabkommen, Steuerverwaltung Liechtenstein
- 2015
- Junior Legal Associate, CMS Wien
- 2015
- Rechtspraktika bei diversen Rechtsanwaltskanzleien in Wien
- 2015
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin, PwC Singapur
- 2014
- Junior Researcher, Wirtschaftsuniversität Wien (Lehrstuhl Steuerrecht)
- 2013
- Junior Tax Associate, BDO Wien
- 2012
- Junior Audit Associate, KPMG Wien
Mitgliedschaften
- WU - Alumni
Angebot
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Sekretariat
Eva Ioré
Assistentin
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Aus dem Magazin
Stempelabgabe, ausl. Versicherungs-prämien
Die Bezahlung von Versicherungsprämien durch einen inländischen Versicherungsnehmer an den ausländischen Versicherer kann dazu führen, dass der inländische Versicherungsnehmer die Stempelabgabe gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) deklarieren und abführen muss. Als inländische Versicherungsnehmer können auch ausländische Betriebsstätten von inländischen Unternehmen qualifizieren. Wir empfehlen daher, periodisch die bezahlten Prämien auf ihre Abgabe- und Deklarationspflicht zu überprüfen.
Kt. Zug: Steuerinformationen zum Corona-Virus
Der Kanton Zug hat ein Massnahmenpaket geschnürt, um die Zuger Bevölkerung und Unternehmungen steuerlich zu entlasten. Über die Annahme der Vorlage entscheidet am 7. März 2021 das Zuger Stimmvolk.
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