Corina Moschen
Junior Legal Associate

Profil
Corina Moschen* hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich abgeschlossen. Anschliessend war sie zwei Jahre lang als wissenschaftliche Assistentin von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone an der Universität Zürich tätig und verfasste ihre Dissertation im Bereich des Gesellschafts- und Finanzmarktrechts. Sie absolviert nun bei MME ihr Anwaltspraktikum und wird danach das Anwaltsexamen ablegen.
Ausbildung
- 2018
- Master of Law, Universität Zürich
- 2017
- Bachelor of Law, Universität Zürich
*Corina Moschen ist nicht im Anwaltsregister eingetragen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Berufserfahrung
- seit 2020
- Junior Legal Associate bei MME
- 2018-2020
- Wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin am Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone und am UFSP Finanzmarktregulierung, Universität Zürich
- 2018-2020
- Lehrbeauftragte an der Universität Zürich (Handels- und Wirtschaftsrecht, Obligationenrecht)
- 2017
- Kurzpraktikum an einem Bezirksgericht
- 2016-2017
- Juristische Mitarbeiterin in einer Zürcher Anwaltskanzlei
Ihr Kontakt
Aus dem Magazin
Revision Schweizer Pharmakodizes
Im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (HMG), dem Erlass der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) sowie der Inkraftsetzung der Code Consolidation des europäischen Pharmaverbandes (EFPIA Code) erfolgte nun auch die Revision der Schweizer Pharmakodizes. Der revidierte Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz (Pharmakodex) sowie der revidierte Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen und Patientenorganisationen (Pharma-Kooperations-Kodex) wurden am 14. Mai 2020 verabschiedet und sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Revision Beschaffungs-recht
Am 1. Januar 2021 ist das revidierte Beschaffungsrecht des Bundes in Kraft getreten. Die bisher unübersichtlichen Rechtsgrundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens werden durch die Revision klarer strukturiert und insbesondere auch zwischen Bund und Kantonen weiter harmonisiert. Viele Unklarheiten wurden beseitigt, Begriffe definiert, und die neuen Bestimmungen reflektieren weitgehend die bisherige Gerichtspraxis. Der Qualitätswettbewerb unter den Anbietern wird in den Vordergrund gerückt. Anstelle des wirtschaftlich günstigsten Angebots wird künftig das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten. Ob sich dieser Paradigmenwechsel vom „billigsten“ zum „besten“ durchsetzen wird, muss wohl in Zukunft beurteilt werden.
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