10. März 2021

Update - Steuerinformationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus – Kanton Zug

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Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes angenommen. Wir haben die Neuerungen, welche rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft treten, für Sie kurz zusammengefasst.

Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes gutgeheissen. Folgende Änderungen treten nun rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft:

  • Der kantonale Steuerfuss wird für die Jahre 2021 bis 2023 von 82% auf 80% gesenkt. Dies führt bei Unternehmen mit Sitz in der Stadt Zug zu einer Reduktion der effektiven Gewinnsteuerbelastung (Kanton und Bund) von 11.91% auf 11.85%.
  • Die persönlichen Abzüge werden für die Jahre 2021 bis 2023 erhöht. Neu können Alleinstehende CHF 11'100 resp. Verheiratete CHF 22'200 in Abzug bringen.
  • Der Mieterabzug wird vereinfacht und beträgt neu generell 30% des bezahlten Nettomietzinses resp. maximal CHF 10'000 für die selbstbewohnte Wohnung im Kanton Zug.