10. März 2021

Update - Steuerinformationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus – Kanton Zug

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Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes angenommen. Wir haben die Neuerungen, welche rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft treten, für Sie kurz zusammengefasst.

  • Dr. Samuel Bussmann

    Tax & Legal Partner
  • Christina Stocker

    Senior Tax Advisor

Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes gutgeheissen. Folgende Änderungen treten nun rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft:

  • Der kantonale Steuerfuss wird für die Jahre 2021 bis 2023 von 82% auf 80% gesenkt. Dies führt bei Unternehmen mit Sitz in der Stadt Zug zu einer Reduktion der effektiven Gewinnsteuerbelastung (Kanton und Bund) von 11.91% auf 11.85%.
  • Die persönlichen Abzüge werden für die Jahre 2021 bis 2023 erhöht. Neu können Alleinstehende CHF 11'100 resp. Verheiratete CHF 22'200 in Abzug bringen.
  • Der Mieterabzug wird vereinfacht und beträgt neu generell 30% des bezahlten Nettomietzinses resp. maximal CHF 10'000 für die selbstbewohnte Wohnung im Kanton Zug.