Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes angenommen. Wir haben die Neuerungen, welche rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft treten, für Sie kurz zusammengefasst.
Das Zuger Stimmvolk hat am 7. März 2021 die Revision des Zuger Steuergesetzes gutgeheissen. Folgende Änderungen treten nun rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft: