06. Februar 2026

Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer neu digital im ePortal

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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) baut ihre digitalen Services im ePortal der Schweizerischen Eidgenossenschaft weiter aus: Unternehmen können das Mel-deverfahren zur Verrechnungssteuer neu online abwickeln, inklusive der dafür rele-vanten Formulare 106 und 108 sowie der Bewilligungsgesuche 823, 823B und 823C.

  • Dr. Samuel Bussmann

    Tax & Legal Partner
  • Toni Meyer

    Tax Advisor
  • Timo Rogenmoser

    Junior Tax Consultant

Der Schritt passt zur grundsätzlichenStossrichtung der ESTV. Physisch eingereichte Abrechnungen sollen in absehbarerZeit nicht mehr berücksichtigt werden, entsprechend empfiehlt die ESTV,Abrechnungen künftig nur noch über das ePortal einzureichen.

Mittels Meldeverfahren wird dieVerrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen nicht effektiv entrichtet(35% Abzug und Ablieferung an die ESTV), sondern stattdessen gemeldet. TypischeAnwendungsfälle sind Dividendenausschüttungen im Konzernverhältnis – nationalwie international.

Auch beim Meldeverfahren geltenweiterhin Formvorschriften und Fristen. Das Gesuch ist grundsätzlich innert 30Tagen nach Fälligkeit der Dividende zusammen mit den jeweils erforderlichenBelegen einzureichen.

Das digitale Meldeverfahren im ePortalist neu für die folgenden Formulare möglich:

  • Formular 106: Gesuch um Meldung stattEntrichtung der Verrechnungssteuer für Dividenden auf Beteiligungen vonmindestens 10% (Empfängerin der Dividende ist eine Schweizer Gesellschaft);
  • Formular 108: Meldung statt Entrichtungder schweizerischen Verrechnungssteuer auf Dividenden aus wesentlicherBeteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft (Empfängerin der Dividendeist eine ausländische Gesellschaft);
  • Formulare 823 / 823B / 823C:Bewilligungs- bzw. Grundgesuche um Meldung statt Entrichtung derVerrechnungssteuer infolge wesentlicher Beteiligung einer ausländischenGesellschaft, gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen bzw. das AIA-AbkommenSchweiz-EU.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragenrund um das Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer – von der Prüfung derVoraussetzungen bis zur fristgerechten Einreichung im ePortal.

 

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