22. September 2026

PFAS werden zur Belastungsprobe für Materialkreisläufe – Mini-Serie Teil I

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Zwischen Stoffbeschränkung und Kreislaufwirtschaft: PFAS verändern den Umgang mit Materialien, Rezyklaten und Lieferketten.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Adrian Peyer

    Of Counsel

Stoffdaten, Recyclingfähigkeit und Lieferketten im Fokus

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind nicht nur ein Stoffthema. Sie beeinflussen Materialwahl, Recyclingfähigkeit, Ersatzteile, Abfallbehandlung und die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Rezyklaten.

Damit ist PFAS ein Querschnittsthema der Mini-Serie. Die regulatorische Gesamtarchitektur wird im Übersichtsbeitrag «Kreislaufwirtschaft wird zum verbindlichen Produktrecht» dargestellt. Anforderungen an Produktdaten und den Digital Product Passport vertieft der Beitrag «Digital Product Passport und ESPR verändern die Produktsteuerung».

I. Die EU Rechtslage

Der Vorschlag für eine umfassende PFAS-Beschränkung unter der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals; REACH) befindet weiterhin im Verfahren. Der Ausschuss für Risikobeurteilung, RAC, verabschiedete seine Stellungnahme am 2. März 2026. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse, SEAC, legte am 10. März 2026 einen Entwurf vor. Die endgültige SEAC-Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet. Erst danach kann die Kommission einen Beschränkungstext in das REACH Ausschussverfahren überführen.

Es besteht somit noch kein umfassendes EU-Verbot sämtlicher PFAS. Diskutiert werden ein breiter Beschränkungsansatz, Übergangsfristen und zeitlich begrenzte oder an Emissionskontrollen gebundene Ausnahmen. Für fortgeführte Anwendungen stehen unter anderem Lieferketteninformationen, Kennzeichnung, PFAS-Managementpläne und Emissionskontrollen im Raum.

II. Bereits geltende PFAS-Pflicht für Verpackungen

Unabhängig vom REACH Verfahren dürfen seit dem 12. August 2026 Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS oberhalb der Grenzwerte von Art. 5 Abs. 5 PPWR nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

III. Konflikt mit der Kreislaufwirtschaft

PFAS können Materialströme über mehrere Recyclingzyklen begleiten. Mechanisches Recycling zerstört PFAS grundsätzlich nicht. In Kunststoff, Papier, Textilien und Metallströmen können PFAS verbleiben oder während der Aufbereitung freigesetzt werden. Die Identifikation und separate Behandlung PFAS haltiger Materialien wird damit zu einer Voraussetzung für hochwertige Sekundärrohstoffe.

Umgekehrt können weit gefasste Beschränkungen Reparatur und Produktlebensdauer beeinträchtigen, wenn PFAS haltige Dichtungen, Kabel, Elektronikkomponenten oder Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind. Im Beschränkungsverfahren werden deshalb auch Lösungen für Ersatzteile, Wiederverwendung und bestimmte Rezyklate diskutiert. Die endgültige Ausgestaltung bleibt offen.

Für Verpackungen besteht eine unmittelbare Verbindung zur PPWR. Der Beitrag «Die PPWR verändert Verpackungen bereits heute» erläutert die Stoffgrenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen sowie die weitergehenden Anforderungen an Design, Rezyklierbarkeit und Herstellerverantwortung. Soweit PFAS-haltige Komponenten für Reparaturen oder Ersatzteile relevant sind, ist zudem der Beitrag «Reparatur wird Teil des Geschäftsmodells» zu berücksichtigen.

IV. Implikationen für Schweizer Unternehmen

Für Exporte in die EU ist entscheidend, ob ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Der Sitz des Herstellers ist nicht ausschlaggebend. Schweizer Unternehmen sollten deshalb:

  • PFAS-Anwendungen bis auf Material und Komponentenebene erfassen.
  • Lieferantenbestätigungen nicht auf «PFOA frei» beschränken, sondern PFAS-Definition, Analysemethode und Produktbezug klären.
  • Lebensmittelkontaktverpackungen gegen Art. 5 Abs. 5 PPWR prüfen.
  • PFAS haltige Rezyklate und Sekundärmaterialien gesondert bewerten.
  • Substitution nach Funktion, Sicherheit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit steuern.
  • Verträge um Informationspflichten, Rezepturänderungen, Prüfungsrechte und regulatorische Kooperation ergänzen.
  • PFAS-bezogene Aussagen wie «PFAS-frei», «rezyklierbar» oder «nachhaltig» müssen mit den tatsächlich erhobenen Stoff- und Produktdaten übereinstimmen. Die Anforderungen an solche Aussagen behandelt der Beitrag «Auch Kreislaufclaims benötigen belastbare Nachweise».

 

Mini-Serie «Kreislaufwirtschaft»

Lesen Sie mehr zu den einzelnen Regularien im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft in unserer Mini-Serie. Die Beiträge der Mini-Serie behandeln die folgenden Themen:

  1. «PFAS werden zur Belastungsprobe für Materialkreisläufe»: PFAS-Regulierung, Recyclingfähigkeit, Ersatzteile und Lieferkettendaten.
  2. «Digital Product Passport und ESPR verändern die Produktsteuerung»: Ökodesignanforderungen, Datenarchitektur und Governance.
  3. «Die PPWR verändert Verpackungen bereits heute»: Verpackungsdesign, Rezyklate, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung.
  4. «Reparatur wird Teil des Geschäftsmodells»: Recht auf Reparatur, Ersatzteile, Softwareunterstützung und Produktlebensdauer.
  5. «Auch Kreislaufclaims benötigen belastbare Nachweise»: EmpCo, Schweizer UWG, NUFG und Klimaschutz-Verordnung.

Die Beiträge sind als zusammenhängende Umsetzungskette zu lesen: Stoff- und Produktdaten bilden die Grundlage für Konformität und Reparatur, Verpackungs- und Kreislaufstrategien bestimmen die operative Ausgestaltung, und belastbare Nachweise begrenzen die zulässige Kommunikation.