Der Digital Product Passport wird zur Datenbasis für Konformität, Reparatur, Recycling und Nachhaltigkeitskommunikation.
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist geltendes Rahmenrecht. Die meisten konkreten Produktanforderungen entstehen jedoch erst durch delegierte Rechtsakte. Der Digital Product Passport wird deshalb schrittweise und nicht gleichzeitig für sämtliche Produkte eingeführt.
Der Beitrag ist Teil der Mini-Serie zur Kreislaufwirtschaft. Den regulatorischen Gesamtzusammenhang erläutert «Kreislaufwirtschaft wird zum verbindlichen Produktrecht». Der DPP bildet dabei die Datenbrücke zu Stoffregulierung, Verpackungskonformität, Reparatur und Umweltkommunikation.
I. Regulatorische Architektur
Die ESPR gilt seit dem 18. Juli 2024. Sie ermöglicht Leistungsanforderungen und Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit, Rezyklatanteilen, Stoffen, Energie und Ressourcenverbrauch sowie Umweltfussabdrücken. Sie erfasst grundsätzlich fast alle physischen Waren. Für einzelne Produktkategorien gelten gesetzliche Ausnahmen.
Die Kommission legt Prioritäten in Arbeitsplänen fest. Der Arbeitsplan 2025 bis 2030 nennt unter anderem Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium. Vorgesehen sind zudem horizontale Massnahmen zur Reparierbarkeit sowie zu Rezyklatanteilen und Rezyklierbarkeit elektrischer und elektronischer Geräte. Die im Arbeitsplan genannten Jahre bezeichnen indikative Zeitpunkte für Rechtsakte, nicht automatisch deren Anwendungsbeginn.
II. Funktionsweise des Digital Product Passport
Für Produkte mit ESPR-Anforderungen soll grundsätzlich ein Digital Product Passport, (DPP) eingeführt werden, sofern kein gleichwertiges digitales System besteht. Der Pass kann Informationen zu Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparatur, Rezyklierbarkeit, Stoffen und Umweltwirkungen enthalten. Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, bestimmt der jeweilige delegierte Rechtsakt.
Der DPP ist keine vollständig von der EU vorgefertigte Produktdatenbank. Die Wirtschaftsteilnehmer bleiben für richtige, vollständige und aktualisierte Informationen verantwortlich. Interoperable Datenträger und differenzierte Zugriffsrechte sollen Informationen für Verbraucher, Marktüberwachung, Zoll, Reparaturunternehmen und Recycler verfügbar machen.
III. Praktische Bedeutung für Schweizer Unternehmen
Datenmodell: Produktstammdaten, Materialdaten, Stoffinformationen und Lieferantennachweise müssen strukturiert und produktbezogen verknüpft werden.
Governance: Zuständigkeiten für Erstellung, Prüfung, Freigabe und Aktualisierung des DPP sind festzulegen.
Verträge: Lieferanten müssen Daten in vereinbarten Formaten, mit definierter Qualität und innerhalb bestimmter Fristen bereitstellen.
Marktzugang: EU-Importeure benötigen belastbare Informationen für Konformitätserklärungen, technische Unterlagen und Kontrollen.
Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse: Zugriffsrechte und Datenfreigaben müssen den produktbezogenen Vorgaben entsprechen.
IV. Implikationen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Der DPP darf nicht als isoliertes IT-Projekt behandelt werden. Er verbindet Produktentwicklung, Einkauf, Regulatory Affairs, Datenschutz, IT-Sicherheit und Kommunikation. Prioritär sind Produktgruppen aus dem Arbeitsplan 2025 bis 2030. Der endgültige Implementierungsaufwand lässt sich jedoch erst anhand des jeweiligen delegierten Rechtsakts bestimmen.
Mini-Serie «Kreislaufwirtschaft»
Lesen Sie mehr zu den einzelnen Regularien im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft in unserer Mini-Serie. Die Beiträge der Mini-Serie behandeln die folgenden Themen:
«PFAS werden zur Belastungsprobe für Materialkreisläufe»: PFAS-Regulierung, Recyclingfähigkeit, Ersatzteile und Lieferkettendaten.
«Digital Product Passport und ESPR verändern die Produktsteuerung»: Ökodesignanforderungen, Datenarchitektur und Governance.
«Die PPWR verändert Verpackungen bereits heute»: Verpackungsdesign, Rezyklate, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung.
«Reparatur wird Teil des Geschäftsmodells»: Recht auf Reparatur, Ersatzteile, Softwareunterstützung und Produktlebensdauer.
«Auch Kreislaufclaims benötigen belastbare Nachweise»: EmpCo, Schweizer UWG, NUFG und Klimaschutz-Verordnung.
Die Beiträge sind als zusammenhängende Umsetzungskette zu lesen: Stoff- und Produktdaten bilden die Grundlage für Konformität und Reparatur, Verpackungs- und Kreislaufstrategien bestimmen die operative Ausgestaltung, und belastbare Nachweise begrenzen die zulässige Kommunikation.