Kreislaufclaims benötigen mehr als gute Absichten. Entscheidend sind belastbare Daten, klare Prozesse und belastbare Nachweise.
Aussagen wie «zirkulär», «rezyklierbar», «klimaneutral» oder «nachhaltig» werden rechtlich riskanter. In der EU gelten ab dem 27. September 2026 detaillierte Verbote. In der Schweiz gilt Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG bereits seit dem 1. Januar 2025.
Dieser Beitrag bildet den Kommunikations- und Governancebaustein der Mini-Serie. Den regulatorischen Gesamtzusammenhang erläutert «Kreislaufwirtschaft wird zum verbindlichen Produktrecht».
I. EmpCo: detaillierte Regeln für Umweltangaben
Die Richtlinie (EU) 2024/825 Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) wurde am 28. Februar 2024 beschlossen. Die Umsetzungsfrist endete am 27. März 2026. Die nationalen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
II. Vergleich mit der Schweiz
Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG erfasst Angaben über die durch Waren, Werke oder Dienstleistungen verursachte Klimabelastung, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können. Die Bestimmung gilt seit dem 1. Januar 2025. Sie kann auch Werbung und andere freiwillige Unternehmensäusserungen erfassen.
Die Schweizer Regelung ist prinzipienorientierter als EmpCo. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im März 2026 eine Vollzugshilfe betr. Klimaaussagen erlassen (Klima: Vollzugshilfen).
III. NUFG und Klimaschutz Verordnung
Das Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung, NUFG, ist noch im Entwurfstadium. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 9. Juli 2026. Vorgeschlagen sind Sorgfaltspflichten für grosse Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichterstattung, externe Prüfung und eine nationale Aufsicht.
Die Änderung der Klimaschutz Verordnung wurde am 9. September 2026 beschlossen und tritt am 1. November 2026 in Kraft. Sie betrifft die Vorbildfunktion von Bund, Kantonen und weiteren öffentlichen Akteuren. Erfasst werden auch vor und nachgelagerte Emissionen. Sie kann die Beschaffungserwartungen und die Nachfrage nach Wertschöpfungskettendaten erhöhen.
IV. Implikationen für Schweizer Unternehmen
Mini-Serie «Kreislaufwirtschaft»
Lesen Sie mehr zu den einzelnen Regularien im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft in unserer Mini-Serie. Die Beiträge der Mini-Serie behandeln die folgenden Themen:
«PFAS werden zur Belastungsprobe für Materialkreisläufe»: PFAS-Regulierung, Recyclingfähigkeit, Ersatzteile und Lieferkettendaten.
«Digital Product Passport und ESPR verändern die Produktsteuerung»: Ökodesignanforderungen, Datenarchitektur und Governance.
«Die PPWR verändert Verpackungen bereits heute»: Verpackungsdesign, Rezyklate, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung.
«Reparatur wird Teil des Geschäftsmodells»: Recht auf Reparatur, Ersatzteile, Softwareunterstützung und Produktlebensdauer.
«Auch Kreislaufclaims benötigen belastbare Nachweise»: EmpCo, Schweizer UWG, NUFG und Klimaschutz-Verordnung.
Die Beiträge sind als zusammenhängende Umsetzungskette zu lesen: Stoff- und Produktdaten bilden die Grundlage für Konformität und Reparatur, Verpackungs- und Kreislaufstrategien bestimmen die operative Ausgestaltung, und belastbare Nachweise begrenzen die zulässige Kommunikation.