01. Februar 2021

Steuerinformationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus – Kanton Zug

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Der Kanton Zug hat ein Massnahmenpaket geschnürt, um die Zuger Bevölkerung und Unternehmungen steuerlich zu entlasten. Über die Annahme der Vorlage entscheidet am 7. März 2021 das Zuger Stimmvolk.

Der Kantonsrat hat ein Massnahmenpaket gutgeheissen, welches die steuerpflichtigen Personen im Kanton Zug aufgrund der Corona-Krise entlastet. Es umfasst folgende Massnahmen:

1. Der kantonale Steuerfuss wird für die Jahre 2021 bis 2023 von 82% auf 80% gesenkt.

2. Die persönlichen Abzüge werden für die Jahre 2021 bis 2023 erhöht. Neu können Alleinstehende CHF 11'100 resp. Verheiratete CHF 22'200 in Abzug bringen.

3. Der Mieterabzug wird vereinfacht und beträgt neu generell 30% des bezahlten Nettomietzinses resp. maximal CHF 10'000 für die selbstbewohnte Wohnung im Kanton Zug.

Die Massnahmen sollen rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft treten, vorausgesetzt die Zuger Stimmbevölkerung nimmt die Vorlage am 7. März 2021 an.

MME wird Sie über Neuerungen auf dem Laufenden halten und steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.