Stärkung des Fremdkapitalmarkts geplant
Bundesrat plant Steuerreform
Der Bundesrat plant im Zuge einer Steuerreform den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz zu stärken. Zudem soll eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden. Die Vernehmlassung zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes wurde am 3. April 2020 eröffnet.
Mit der Reform sollen inländische juristische Personen und ausländische Anleger/innen von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen befreit werden. Konzernen würde damit die Möglichkeit gegeben, Anleihen aus der Schweiz ohne verrechnungssteuerliche Hürden zu begeben. Bisher im Ausland getätigte Anleihensemissionen könnten somit aus der Schweiz heraus erfolgen, wodurch ein Anreiz zu vermehrter konzerninterner Finanzierungstätigkeit in der Schweiz gesetzt würde. Als weiterer Teil der Reform soll auch die Umsatzabgabe auf inländische Anleihen aufgehoben werden.
Zudem soll im Rahmen des Reformbestrebens ein Wechsel zum Zahlstellenprinzip erfolgen. Das heisst, die Erhebung der Verrechnungssteuer würde in Zukunft in der Regel durch Banken erfolgen. Mit der Einführung des Zahlstellenprinzips würde gleichzeitig eine Sicherungslücke bei natürlichen Personen im Inland geschlossen und ausländischer Zinsertrag der Verrechnungssteuer unterworfen.
Selbst unter Berücksichtigung der Schliessung der Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer wird erwartet, dass die geplanten Änderungen gesamthaft zunächst zu Mindereinnahmen insbesondere auf Ebene des Bundes führen. Durch Setzung mittel- und langfristiger Impulse in der Wertschöpfung und der Beschäftigung im Finanzsektor soll die Reform jedoch Mehreinnahmen sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen und den Gemeinden generieren.
April 2020 | Autoren: Dr. Samuel Bussmann, Daniela Arth
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