23. Juni 2026

Versicherungsvermittler im Fokus der FINMA

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Sind Ihre Vertriebs- und Compliance-Strukturen regulatorisch belastbar? Wo aktuell konkreter Handlungsbedarf besteht.

  • Dr. Kiril R. R. Haslebacher

    Senior Legal Associate

I. Die regulatorische Übergangsphase ist vorbei


Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) wurden die regulatorischen Anforderungen an Versicherungsvermittler per 1. Januar 2024 grundlegend verschärft. Die neuen Regeln betreffen insbesondere die Ausbildung und Weiterbildung von Vermittlern, den Umgang mit Interessenkonflikten, die Registrierungspflichten sowie die organisatorische Ausgestaltung von Vertriebsunternehmen.

In den vergangenen zwei Jahren lag der Fokus vieler Vermittlungsunternehmen auf der Umsetzung der neuen Anforderungen. Die jüngsten Äusserungen der FINMA anlässlich des Vermittlersymposiums vom 17. Juni 2026 zeigen nun, dass sich der Schwerpunkt zunehmend verlagert: Nicht mehr die Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen durch Einführung neuer Prozesse steht im Vordergrund, sondern deren tatsächliche Einhaltung im Vertriebsalltag sowie die aufsichtsrechtliche Überprüfung durch die FINMA.

Für Versicherungsvermittler stellt sich deshalb vermehrt die Frage, ob bestehende Vertriebsstrukturen, Vergütungsmodelle und Compliance Prozesse den aufsichtsrechtlichen Erwartungen tatsächlich genügen.

II. Zentrale Handlungsfelder für Versicherungsvermittler

1. Aus- und Weiterbildung

Die FINMA stellt fest, dass auch nach Inkrafttreten der neuen regulatorischen Anforderungen weiterhin Risiken im Zusammenhang mit der fachlichen Qualifikation von Versicherungsvermittlern bestehen. Unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten können zu fehlerhafter oder unvollständiger Beratung führen und damit den Kundenschutz beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund verlangt das revidierte Aufsichtsrecht, dass Versicherungsvermittler über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese durch angemessene Aus- und Weiterbildung laufend aufrechterhalten.

Versicherungsvermittler sollten daher regelmässig überprüfen, ob die erforderlichen Qualifikationen innerhalb ihrer Organisation vorhanden und ausreichend dokumentiert sind. Besonderer Handlungsbedarf besteht aktuell im Zusammenhang mit der ersten Rezertifizierung der bereits registrierten Versicherungsvermittler. Die Frist zur Einreichung des Ausbildungsnachweises beim VBV endet am 22. August 2026. Versicherungsvermittler sind deshalb gut beraten, die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen sowie die Vollständigkeit der Nachweise frühzeitig zu überprüfen und allfällige Lücken rechtzeitig zu schliessen.

2. Interessenkonflikte und Vergütungsmodelle

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Interessenkonflikten. Die FINMA betrachtet Fehlanreize im Vertrieb weiterhin als eine zentrale Ursache für Kundenbeschwerden und aufsichtsrechtliche Risiken. Viele Vermittler arbeiten seit Jahren mit etablierten Provisions- und Vergütungsmodellen. Gerade solche historisch gewachsenen Strukturen werden jedoch zunehmend kritisch hinterfragt.

Versicherungsvermittler sollten ihre Vergütungs- und Vertriebsmodelle vor diesem Hintergrund überprüfen und insbesondere sicherstellen, dass potenzielle Interessenkonflikte systematisch identifiziert und gesteuert werden, die Offenlegungen gegenüber Kunden vollständig und verständlich sind und keine Anreizstrukturen bestehen, die den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Besonders anspruchsvoll sind dabei hybride Geschäftsmodelle, digitale Vertriebskanäle sowie mehrstufige Vertriebsstrukturen.

3. Registrierung und Vertriebsstrukturen

Die FINMA stellt weiterhin eine erhebliche Zahl von Vermittlungstätigkeiten fest, die ohne die erforderliche Registrierung erbracht werden. Dies betrifft nicht nur einzelne Vermittler, sondern häufig komplexere Vertriebsorganisationen mit Untervermittlern, Kooperationspartnern oder digitalen Vertriebslösungen.

In der Beratungspraxis stellen sich regelmässig Fragen wie:

  • Handelt es sich um einen gebundenen oder ungebundenen Vermittler?
  • Welche Personen müssen registriert werden?
  • Wie sind Untervermittler zu qualifizieren?
  • Wer trägt innerhalb einer Vertriebsstruktur welche Verantwortung?

Fehleinschätzungen können erhebliche regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen und werden oftmals erst bei einer Prüfung oder einer Kundenbeschwerde sichtbar. Für eine konzise Darstellung der Registrierungsanforderungen wird auf den MME-Beitrag vom 18. August 2023 verwiesen.

4. Governance und Compliance

Die Erfahrung der Aufsichtsbehörden zeigt, dass aufsichtsrechtliche Probleme selten auf einzelne Fehler zurückzuführen sind. Häufig liegen die Ursachen in organisatorischen Schwächen, unklaren Verantwortlichkeiten oder fehlenden Kontrollmechanismen. Zu den typischen Herausforderungen zählen ein unzureichendes Vertriebscontrolling, die fehlende oder verspätete Erkennung von Missbrauchsmustern sowie unklare interne Zuständigkeiten.

Versicherungsvermittler sollten daher prüfen, ob ihre Organisation den gestiegenen regulatorischen Anforderungen noch genügt. Gerade kleinere und mittlere Vermittlungsunternehmen unterschätzen den Aufwand, der für eine belastbare Governance Struktur erforderlich ist.

III. Warum eine Überprüfung jetzt sinnvoll ist

Nach Ablauf der wesentlichen Übergangsfristen dürfte die FINMA ihren Fokus verstärkt auf die konkrete Umsetzung der regulatorischen Anforderungen richten. Viele Unternehmen haben bereits erhebliche Investitionen in die Umsetzung der VAG-Revision getätigt. Dennoch zeigt die Praxis, dass Schwachstellen oftmals erst bei einer gezielten rechtlichen oder regulatorischen Überprüfung sichtbar werden.

Eine frühzeitige Analyse ermöglicht es, Risiken zu identifizieren und Anpassungen geordnet vorzunehmen, bevor diese Gegenstand einer aufsichtsrechtlichen Prüfung oder eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens werden.

IV. Fazit

Die regulatorischen Leitplanken für Versicherungsvermittler sind heute weitgehend definiert. Der Fokus verschiebt sich zunehmend auf die Frage, ob die neuen Anforderungen im Unternehmen tatsächlich wirksam umgesetzt werden.

Besondere Risiken bestehen derzeit in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Interessenkonflikte, Registrierung und Governance. Vermittlungsunternehmen sind gut beraten, ihre Strukturen regelmässig zu überprüfen und bestehende Annahmen kritisch zu hinterfragen.

MME berät Versicherungsvermittler regelmässig bei Registrierungsfragen, der Überprüfung von Vergütungsmodellen, Governance Themen, Vertriebsstrukturen sowie bei der Umsetzung der revidierten regulatorischen Anforderungen. Frühzeitig erkannte Risiken lassen sich oft deutlich effizienter beheben als aufsichtsrechtliche Feststellungen im Nachhinein. Das MME-Team unterstützt Sie gerne.

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