08. Juni 2020

FIDLEG/FINIG auf den Punkt gebracht – Änderungen für Finanzdienstleister

  • Artikel
  • Legal
  • Blockchain / Digital Assets

Änderungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen mit besonderem Augenmerk auf FinTech Business Modelle (Beitragsserie)

Die beiden neuen Finanzmarktgesetze Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitusgesetz (FINIG) sind seit dem 1. Januar 2020 zusammen mit den entsprechenden Verordnungen in Kraft. Gemeinsam sollen sie in der bestehenden Finanzmarktarchitektur vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Finanzintermediäre schaffen und den Kundenschutz verbessern. Während das FIDLEG dafür Verhaltensregeln für Finanzdienstleister vorsieht, vereinheitlicht und überarbeitet das FINIG die Bewilligungsvorschriften und schafft eine kohärente Aufsichtsregelung für Finanzinstitute.

Mit der Inkraftsetzung des FIDLEG werden sektorübergreifende Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten eingeführt. Inhaltlich orientieren sich neuen Bestimmungen an der bestehenden EU-Regelung (MiFID II, Prospektrichtlinie, PRIIPS), wobei punktuelle Anpassungen für schweizerische Verhältnisse vorgenommen wurden. Ebenfalls nimmt das neue Finanzdienstleistungsgesetz erstmals eine Einteilung der verschiedenen Kundensegmente in private, professionelle und institutionelle Kunden vor. Neuartig sind auch die nun geltenden Prospektanforderungen nach FIDLEG, welche die bisherige Regelung im Obligationenrecht ablösen. In Anlehnung an die EU-Prospektrichtlinie wird unter bestimmten Voraussetzungen ferner ein sogenanntes Basisinformationsblatt zu erstellen sein.

Während hinsichtlich der Emissionsprospekte bislang weder eine Vorabprüfungspflicht, noch eine Prüfstelle bestand, wird beides mit Ende der Übergangsbestimmungen des FIDLEGs per 1. Dezember 2020 in das geltende Recht aufgenommen. Auslöser für den Beginn der in Art. 109 FIDLEV statuierten Übergangsfrist sind die ersten beiden von der FINMA genehmigten Prüfstellen, namentlich die BX Swiss AG, sowie die SIX Exchange Regulation AG. Beide sind fortan befugt und verpflichtet, Prospekte auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfen. Dem Emittenten obliegt die Pflicht, seinen Prospekt vorgängig zu einem öffentlichen Angebot zum Erwerb von Effekten durch eine der beiden Prüfstellen genehmigen zu lassen.

Eine grundlegend neue Änderung bringt das FINIG – neu werden Vermögensverwalter von individuellen Kundenvermögen, Verwalter von Vermögenswerten von Vorsorgeeinrichtungen und Trustees einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Das Vermögensverwaltungsgeschäft wird neben den traditionellen Akteuren der Effektenhändler, Fondsleitungen und Verwaltern von Kollektivvermögen entsprechend erweitert.

FinTech und die neuen Finanzmarktgesetze

Grundsätzlich werden Schweizer Gesetze technologieneutral angewendet. Unternehmen, welche Finanzdienstleistungen und -produkte in digitaler Form anbieten, häufig in Verbindung mit der Blockchain- bzw. Decentralized Ledger Technologie (DLT), können deshalb grundsätzlich unter die neuen Finanzmarktgesetze fallen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Blockchain- bzw. Decentralized Ledger Technologie gibt es bei der Prüfung regulatorischer Unterstellung und der sich daraus ergebenden Anforderungen spezifische Fragen stellen, welche bedacht und rechtlich eingeordnet werden müssen. Wie verhält es sich beispielsweise mit Zahlungs- und Nutzungs-Token? Wann qualifizieren sich diese als Finanzinstrumente im Sinne des FIDLEG, mit den sich daraus ergebenden Pflichten für den Handel? Welchen Anforderungen unterstehen Anlage-Token?

MMEs FIDLEG/FINIG Beitragsserie

MME wird in regelmässigen Abständen über die Auswirkungen der neuen Rahmengesetze für Finanzdienstleister berichten. Dabei werden praxisrelevante Fragen im Vordergrund stehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die im FinTech-Bereich tätigen Akteure gelegt und erklärt werden, inwiefern diese von den neuen Vorschriften erfasst bzw. ausgenommen werden. Die nachfolgende Übersicht soll bereits einen ersten Einblick in die kommenden Themenbereiche liefern: