Teil 3: Was muss bei der Integration von OSS beachtet werden?
Teil 3 dieser Serie konzentriert sich auf die Chancen und Risiken, die sich ergeben, wenn ein Softwarenutzer Open-Source Komponenten nutzt oder in seinen eigenen Code integriert.
Was ist «Weitergabe»?
Unter «Weitergabe» versteht man die Übertragung einer Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks, wie beispielsweise Software, von einer Rechtsperson auf eine andere. Das Prinzip der Weitergabe ist besonders wichtig für Unternehmen und Entwickler, die Open-Source-Software (OSS) einsetzen und in ihre eigenen Produkte integrieren, da viele Verpflichtungen aus OSS-Lizenzen erst bei einer Weitergabe an Dritte wirksam werden.
Entscheidend ist dabei nicht, wie die Software genutzt wird, sondern ob ein Dritter tatsächlich eine Kopie erhält. Solange eine Anwendung nur intern genutzt oder weiterentwickelt wird und keine externen Dritten eine Kopie erhalten, liegt keine Weitergabe vor. Damit werden die Pflichten aus OSS-Lizenzen in diesem Fall noch nicht ausgelöst. Eine Weitergabe liegt typischerweise vor, wenn (i) Software an Kunden ausgeliefert wird, (ii) Quellcode oder Binärdateien überlassen werden oder (iii) Software öffentlich zum Download bereitgestellt wird.
Was gilt bei Cloud- und SaaS-Lösungen?
Bei modernen Bereitstellungsformen wie Software-as-a-Service (SaaS) oder webbasierten Anwendungen ist der Begriff der Weitergabe nicht immer eindeutig. Die zentrale Frage lautet: Liegt eine Weitergabe bereits vor, wenn Nutzer über das Internet mit der Software interagieren, ohne eine Kopie herunterzuladen? Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Antwort für die meisten Open-Source-Lizenzen: Nein. Nutzer erhalten nur Zugriff auf die Software, aber keine Kopie, sodass die Lizenzpflichten in der Regel nicht ausgelöst werden. So definiert beispielsweise die strenge GPLv3-Lizenz den Begriff «übermitteln» (to convey) wie folgt:
“To “convey” a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying.”
Eine besondere Ausnahme bildet die Affero GPL (AGPL). Sie wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Lizenzpflichten auch dann gelten, wenn Software über ein Netzwerk bereitgestellt wird, ohne dass Kopien übermittelt werden. Bereits das Bereitstellen der Software über ein Netzwerk gilt hier als Weitergabe. In diesem Fall müssen die Lizenzbedingungen der AGPL eingehalten werden, etwa die Pflicht, den Quellcode allen Nutzern unter denselben Bedingungen zugänglich zu machen.
Wird Open-Source-Software nicht nur intern genutzt, sondern an Dritte weitergegeben – zum Beispiel durch die Auslieferung oder das Zurverfügungstellen einer Anwendung mit entsprechenden OSS-Komponenten – greifen bestimmte Lizenzpflichten. Diese unterscheiden sich je nach Lizenztyp und betreffen unter anderem Transparenzanforderungen, die Pflicht, Änderungen kenntlich zu machen, sowie die für Copyleft-Lizenzen typische Verpflichtung, die Software unter denselben Lizenzbedingungen weiterzugeben (siehe unten, Ziffer 6).
Um diese Pflichten zu kennen, müssen Entwickler spätestens beim Produkt-Release genau wissen, welche Komponenten in der Anwendung enthalten sind und unter welchen Lizenzen sie stehen. Es empfiehlt sich die Erstellung einer Software „Bill of Materials“ (BoM), die alle eingesetzten Komponenten samt Lizenzinformationen dokumentiert (siehe auch unten, Ziffer 8). Fehlen diese Informationen oder sind sie unvollständig, kann dies schnell zu Lizenzverstössen führen und rechtliche Risiken nach sich ziehen. Nur wenn problematische Komponenten rechtzeitig erkannt werden, können sie vor dem Release ersetzt oder unter einer geeigneten Lizenz in die Anwendung aufgenommen werden.
Zahlreiche Open-Source-Lizenzen verlangen, dass bei der Weitergabe von Software auf die verwendeten OSS-Komponenten hingewiesen wird. Die sogenannte «Notice»-Pflicht bedeutet, dass Empfänger darüber informiert werden müssen, welche Teile der Software unter welcher Lizenz stehen. In der Praxis werden dazu meist die vollständigen Lizenztexte beigelegt, Urheber und Mitwirkende genannt und gegebenenfalls der zugehörige Quellcode bereitgestellt.
Es hat sich bewährt, den von der Lizenz abgedeckten Quellcode bereits vor der Weitergabe bereitzustellen, da die Lizenztexte in der Regel als Textdateien im Quellcodepaket enthalten sind. Allerdings ist umstritten, ob die reine Einbettung der Lizenztextdateien im Quellcodepaket ausreicht, um den (teilweise) strengen Transparenzanforderungen von Open Source Lizenzen gerecht zu werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dem Quellcodepaket oder dem entsprechenden Repository eine zusätzliche Textdatei beizulegen, die klar beschreibt, unter welcher Lizenz die gesamte Anwendung veröffentlicht bzw. weitergegeben wird und unter welcher Lizenz die einzelnen Komponenten stehen.
Lizenzkonflikte entstehen, wenn Codebasen unter unterschiedlichen Lizenzen in einem neuen Projekt zusammengeführt werden und die Bedingungen der Lizenzen miteinander unvereinbar sind. Beispielsweise ist die Kombination einer strengen Copyleft-Lizenz mit einer freizügigen (auch «permissiven» Lizenz) grundsätzlich problematisch, wenn beabsichtigt ist, das kombinierte (bzw. abgeleitete) Werk unter einer freizügigen Lizenz zu verbreiten. Lizenzkonflikte können auch entstehen, wenn bestimmte Nutzungsbedingungen einer Lizenz den Bedingungen einer anderen Lizenz widersprechen, etwa hinsichtlich der erlaubten Nutzung, Weitergabe oder Patentrechte.
Die jüngste Open Source Security and Risk Analysis‑Studie (OSSRA 2025) von Black Duck zeigt, dass Lizenzkonflikte nach wie vor weit verbreitet sind: In 56 % der untersuchten Anwendungen wurden Lizenzkonflikte festgestellt, und in 33 % der Fälle sind Komponenten ohne eindeutige Lizenz oder mit angepasster Lizenz enthalten, was rechtliche Unsicherheiten verschärft. Verantwortliche von Open-Source-Projekten, Nutzer entsprechender Software und Entwickler sollten daher die Lizenzbedingungen aller eingesetzten Komponenten sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass diese miteinander kompatibel sind, bevor sie Code kombinieren oder weiterverbreiten.
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