Geldwäscherei ist kein Kavaliersdelikt: es ermöglicht kriminellen Personen und Organisationen Gelder, welche aus Verbrechen (Vortat) stammen, zu verstecken.
Geldwäscherei ist kein Kavaliersdelikt: es ermöglicht kriminellen Personen und Organisationen Gelder, welche aus Verbrechen (Vortat) stammen, zu verstecken. In der Regel wird vor allem der Finanzmarkt oder andere Unternehmen dafür missbraucht, die inkriminierten Gelder zu platzieren, zu verschleiern und anschliessend wieder in das Finanzsystem zu integrieren.
Seit vielen Jahren sind Banken und andere hoch regulierte Finanzintermediäre mehrheitlich unattraktiv für Geldwäscher geworden. Dies liegt daran, dass der Regulator sowie auch internationale Organisationen, wie die Financial Action Task Force (FATF), die Geldwäschereivorschriften stetig verstärkt hat. So erscheint es, als hätte sich das Geldwäschereirisiko von Banken zu anderen unregulierten Branchen verschoben. So sind vor allem kleine individuelle Vermögensverwalter, Edelsteinhändler oder Händler von anderen Luxusgütern aber auch Finanzintermediäre, welche mit virtuellen Vermögenswerten zu tun haben, anfällig für Geldwäscherei.
Um überhaupt risikominimierende Massnahmen definieren zu können, müssen in einem ersten Schritt zuerst die potenziellen Risiken identifiziert werden. Bekannte Risiken sind:
In einem zweiten Schritt müssen gefährdete Unternehmen die nationalen Geldwäschereirechtlichen Bestimmungen befolgen, indem sie (a) ein internes Compliance Programm und Reglemente implementieren, welche (b) von IT-basierten Systemen und klaren Prozessen potentielle Risiken identifizieren können und (c), dass das interne Kontrollsystem unabhängig und frei von Interessenskonflikten ist.
KYC: Stellen Sie sicher, dass Sie über eine aktuelle und komplette Dokumentation über Ihren Kunden und seine Beziehungen führen. Bei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken sollte zudem regelmässiger Kontakt zum Kunden bestehen und die Geschäftsbeziehung jährlich überprüft werden.
Laufende Überwachung: Regelmässige Überprüfung der Vertragspartei, des wirtschaftlich Berechtigten, des Kontrollinhabers, Vertreter mittels öffentlich zugänglicher Quellen (z.B. Google) oder anderen Anbietern (z.B. KYC Spider, LexisNexis, Worldcheck), um sicherzustellen, dass Sie nur mit vertrauenswürdigen Parteien Geschäftsbeziehungen eingehen.
Herkunft virtueller Vermögenswerte: Vermögen, welches von virtuellen Wallets oder Adressen stammt, sollte einer erhöhten Überprüfung unterzogen werden und die Risikoeinstufung auf der Adresse sowie der vorherigen Transaktion basieren.
Wirtschaftliche Berechtigung an virtuellen Vermögenswerten: Um sicherzustellen, dass der Kunde auch tatsächlich der wirtschaftlich Berechtigte eines Wallets oder einer Adresse ist, sollte ein Prozess implementiert werden, um festzustellen, dass die Vermögenswerte auch in der Kontrolle des Kunden sind (z.B. digitale Signaturen, welche den private key erfordern).
Transaktionsüberwachung: Erstellung des Kundenprofils und Festlegung eines Risikoprofils, um feststellen zu können, sobald eine Transaktion vom normalen Verhaltensmuster oder Schwellenwerten abweicht, oder anderweitig in die Nähe von risikoreichen Aktivitäten kommt.
Sie planen eine Geschäftsaktivität, bei welcher Sie mit Vermögenswerten Dritter in Berührung kommen? Die Checkliste des MME AML Compliance Teams vermittelt ein besseres Verständnis über die Pflichten von Ihrem Unternehmen.