Am 7. August 2025 traten US-Einfuhrzölle von mind. 39 % auf Schweizer Produkte in Kraft. Erste Firmen meldeten Kurzarbeit an. Unser Beitrag erklärt Voraussetzungen und Umsetzung der KAE.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) geregelt. Ergänzende Bestimmungen enthält die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV). Damit ein Unternehmen Kurzarbeit für seine Arbeitnehmenden anmelden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Voraussetzungen sind insbesondere dann nicht erfüllt, wenn Kurzarbeit für Arbeitnehmende in einem befristeten Arbeitsverhältnis oder für Lehrlinge beantragt wird, oder wenn der Arbeitnehmende mit der Kurzarbeit nicht einverstanden ist.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat mitgeteilt, dass Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit den neuen US-Zöllen grundsätzlich als anrechenbar gelten, wenn das Unternehmen entweder
Da jede Anmeldung individuell geprüft wird, müssen Unternehmen in der Voranmeldung aber dennoch detailliert darlegen, wie sich die US-Zölle auf ihren Betrieb auswirken und weshalb der Arbeitsausfall unvermeidbar ist.
Alle relevanten Formulare zur Anmeldung von Kurzarbeit finden Sie auf der Website von arbeit.swiss (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung). Die Voranmeldung ist digital bei den kantonalen Amtsstellen einzureichen.
Wichtig ist, dass die Voranmeldung in der Regel mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen muss. Wird sie später eingereicht, ist der Arbeitsausfall unter Umständen erst nach Ablauf der zehntätigen Meldefrist anrechenbar.
Die kantonale Amtsstelle kann zusätzliche Unterlagen anfordern, wenn die Voranmeldung unvollständig ist. Dies verzögert den Fristenlauf und kann dazu führen, dass die KAE nicht rechtzeitig bewilligt wird. Es empfiehlt sich daher, das Formular von Anfang an mit allen erforderlichen Angaben einzureichen.
Bestimmte Fragen treten im Zusammenhang mit Kurzarbeit immer wieder auf. Hier beantworten wir einige davon:
1. Für wie lange kann Kurzarbeit beantragen werden?
2. Was gilt, wenn ein Arbeitnehmender nicht einverstanden ist?
3. Gibt es besondere Regeln für Neuzugänge oder Grenzgänger?
4. Gibt es Kurzarbeit auch für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder?
5. Wie hoch ist der Lohn bei Kurzarbeit?
6. Wie wird die reguläre Arbeitszeit nachgewiesen?
7. Kann Kurzarbeit verlängert werden?
8. Was, wenn nur ein Teil des Betriebs betroffen ist?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kurzarbeit? Oder ist Ihr Unternehmen selbst von den neuen US-Zöllen betroffen? Gerne unterstützen Sie unsere Arbeitsrechtsexperten bei Ihren Fragen zu diesem und weiteren arbeitsrechtlichen Themen.
Klicken Sie hier um mehr über unsere Expertise zu erfahren: