31. Januar 2021

Corona Virus blockiert Luftfracht von und nach China

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Verschiedene Airlines haben ihre Flüge nach China eingestellt. British Airways fliegt China zur Zeit nicht an und wird die Lage am 29. Februar 2020 neu beurteilen. Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines werden am 31. Januar letztmals nach China fliegen. Danach werden alle Flüge einstweilen bis zum 9. Februar 2020 eingestellt.

Verschiedene Airlines haben ihre Flüge nach China eingestellt. British Airways fliegt China zur Zeit nicht an und wird die Lage am 29. Februar 2020 neu beurteilen. Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines werden am 31. Januar letztmals nach China fliegen. Danach werden alle Flüge einstweilen bis zum 9. Februar 2020 eingestellt. Cathay Pacific plant, Flüge auf das chinesische Festland bis Ende März um bis zu 50% zu reduzieren. Mit weiteren Reduktionen und Einstellungen von Linienflügen muss gerechnet werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den Personentransport, sondern führt auch dazu, dass die Luftfracht von und nach China massgebend eingeschränkt wird. Zieht man in Betracht, dass Luftfracht grossmehrheitlich für Zeit-sensitive und im Verhältnis zu ihrem Gewicht wertvolle Güter verwendet wird, können diese Einschränkungen zu erheblichen Problemen und Schäden in Supply-Chains führen.

Krisenmanagement

Diese Einschränkungen im Luftverkehr können die gesamte Supply Chain von Kunden auf den Kopf stellen. Die Fluggesellschaften und Spediteure müssen daher kurzfristig und abhängig vom Produkt nach alternativen Transportmöglichkeiten suchen. Dies umfasst sowohl Ausweichrouten als auch andere Transportmittel. Weiter ist sofort zu klären, ob es sich um verderbliche, zeitlich befristete Produkte handelt. Sofern die Waren nicht über Ausweichrouten zum Zielort gelangen oder die Ablauffristen nicht eingehalten werden können, ist festzulegen, ob die Ware gelagert, zurückgesandt oder gar vernichtet werden muss.

Durch die Luftfrachtverknappung wird es wiederum auf den alternativen Routen zu Engpässen und möglicherweise zu Verzögerungen kommen. Auch daraus ergeben sich wiederum viele Probleme die möglichst antizipiert werden müssen und für welche wiederum Lösungen zu organisieren sind. Der Transport von Produkten oder von Verladern, denen es nicht gelingt, eine prioritäre Behandlung auf dem alternativen Transportweg auszuhandeln, drohen nochmals substantielle Verzögerungen.

Zwischen Verlader (Spediteur) und Luftfrachtführer müssen sich auch die Zollbehörden den Herausforderungen stellen. So ist bspw. zu klären, ob bereits eine Ausfuhrabfertigung erfolgt ist oder ob allenfalls vorliegende Ursprungszeugnisse noch gültig bleiben und über welche Zollstelle bei Verwendung einer alternativen Transportroute die Verzollung erfolgen wird. Je nach Zollstatus sind Dokumente zu annullieren, abzuändern und/oder neu einzureichen.

All diese dringenden Fragen, auch verbunden mit rechtlichen Auswirkungen, müssen unter grossem Zeitdruck gelöst werden. Hier werden aber regelmässig grundlegende Weichenstellungen getroffen, die sich bei der späteren Aufarbeitung als hinderlich erweisen. Daher sollte trotz grossem Zeitdruck mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen werden.

Gleichzeitig deutet alles darauf hin, dass die Einschränkungen nicht nur kurzfristige Auswirkungen haben werden, sondern dass die entsprechenden Supply Chains mittelfristig neu organisiert werden müssen. Dies zeigt der heutige Entscheid von British Airways, ihren Flugverkehr nach Shanghai und Peking einstweilen für einen ganzen Monat, also bis Ende Februar, einzustellen.

Rechtliche Aufarbeitung und Haftung

Nach Lösung der dringendsten Fragen aus Transportsicht sowie Supply Chain Sicht sind in der Folge die rechtlichen und finanziellen Folgen dieser Ereignisse zu klären. Durch die Annullierung der Flüge entstehen zusätzliche Kosten, z.B. für Lagerung und alternative Transportwege. Zudem ist mit Verspätungsschäden zu rechnen. Es kann zu Verletzung von SLA’s in Supply Chain Verträgen kommen und es besteht die Gefahr, dass verderbliche Güter beim Empfänger in nicht mehr verwertbarem Zustand ankommen. Es wird zu klären sein, wer für die entsprechenden Schäden wem haftet.

Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Grundgeschäft, also dem Handelsgeschäft zwischen dem Verkäufer und Verlader und dem Käufer und Empfänger, sowie dem Transport- oder Logistikgeschäft.

Ob Schadenersatzforderungen erfolgreich durchgesetzt werden können, hängt massgeblich vom Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, aber auch vom auf entsprechende Verträge zwingend anwendbaren Recht ab. Grundsätzlich wird die Partei, welche ihre vertraglichen Pflichten unter den gegebenen Umständen nicht erfüllen konnte, versuchen, sich auf «Force Majeure» zu berufen und so ihre Haftung ablehnen. Eine Berufung auf «Force Majeure» setzt jedoch voraus, dass ein Ereignis «unvorhergesehen» eintritt. Sobald also die Lieferketten über alternative Wege neu organisiert sind, dürfte der Haftungsausschluss von «Force Majeure» nicht mehr zum Tragen kommen.

Gerne unterstützt Sie das MME Cross Border Team, den Überblick im Krisenmanagement zu behalten und Ihre Interessen in der rechtlichen Aufarbeitung und Haftung zu schützen.