Christoph Rechsteiner
Tax Partner, eidg. dipl. Steuerexperte

Profil
Christoph Rechsteiner ist seit 2015 bei MME. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen und internationalen Konzernen, Unternehmern und Family-Offices als auch Arbeitgebern und Arbeitnehmer bei Entsendungen über die Landesgrenze.
Sein besonderes Fachwissen umfasst unter anderem die steuerlich optimale Ausgestaltung von Geschäftsaktivitäten im In- und Ausland, d.h. das Aufsetzen neuer und die Reorganisation bestehender Handels-, Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen. Ein weiteres Gewicht seiner Tätigkeit liegt in der steuerlichen Begleitung von Kauf- und Verkaufstransaktionen.
Christoph ist gut mit der eidgenössischen Steuerverwaltung und verschiedenen kantonalen Steuerverwaltungen vernetzt. Er ist ein erfahrener Verhandlungsführer bei Rulings und Steuerrevisionen und er referiert regelmässig zu aktuellen Steuerthemen.
Tätigkeitsgebiete
- Nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht
- Internationale Steuerplanung, v.a. in den Bereichen Wertschöpfungskette (VCM), Immaterialgüter und Finanzierung
- Ansiedlungen, Migrationen und Funktionsverlagerungen ins In- und Ausland
- Verhandeln und Einholen verbindlicher Auskünfte bei kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Rechtsmittelverfahren und Vertretung bei komplexen Steuerrevisionen
- Akquisitionen und Umstrukturierungen von privaten und börsenkotierten Unternehmen (M&A, Due Diligence, Integration, Vertragsklauseln, Nachfolgeplanung)
- Immobiliengesellschaften, Immobilientransaktionen sowie Asset Swaps (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer)
- Steuerberatung von Unternehmern, Familiy-Offices und vermögenden Privatpersonen (HNI)
- Begleiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer bei Entsendungen über die Landesgrenzen und steuerliche Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
- Schenkungs- und Erbschaftssteuerplanung
- Steuerliche Abschlussplanung und Berechnung der Steuerrückstellungen für den Einzel- und Konzernabschluss (laufende und latente Steuern)
- Steueradministration (Steuererklärungen, Fristenkontrolle, Dokumentationspflichten)
Ausbildung
- 2000
- Eidg. dipl. Steuerexperte
- 1996
- Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Berufserfahrung
- seit 2015
- Tax Partner bei MME
- seit 2014
- Mitglied der Steuerkomission Döttingen
- 2009-2015
- Direktor, Deloitte AG, Zürich
- 2006-2013
- Mitglied der Finanzkommission Döttingen (Präsident 2010-2013)
- 2000-2009
- PricewaterhouseCoopers AG, Zürich
- 1992-2000
- KPMG Fides, Zug
Mitgliedschaften
- EXPERTsuisse
- Swiss Branch International Fiscal Association (IFA)
Listings
Legal 500 (www.legal500.com)
Recommended Lawyer 2020 for Tax
With offices in Zurich and Zug, MME Legal | Tax | Compliance has a strong presence across German-speaking Switzerland. The team advises companies, family offices and individuals on corporate tax law, tax planning, compliance and real estate transactions as well as VAT and customs, among others. Samuel Bussmann and Andreas Müller in Zug are able to draw on their previous experience working at a Big Four company. Thomas Linder is a key contact for clients in the technology sector. Christoph Rechsteiner is also noted.
Tax: MME Legal | Tax | Compliance provides ‘pragmatic, fast and efficient advice’.
Who's who Legal
Corporate Tax: Samuel Bussmann, Andreas Müller, Christoph Rechsteiner
ITR World Tax
MME Legal | Tax | Compliance hat sechs Tax-Partner mit Samuel Bussmann, Walter Frei, Thomas Linder, Andreas Müller und Christoph Rechsteiner. Im Tax Team sind ausserdem ein erfahrener Berater und fünf weitere Steuerprofis, die Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Steuern und Compliance anbieten. MME unterstützt Mandanten und Unternehmen in allen Steuerfragen einschliesslich Mehrwertsteuer und Zoll.
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Sekretariat
Marina Ritter
Assistentin | Paralegal | Eventkoordinatorin
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Aus dem Magazin
Praxisfestlegung zur Steuer-ausscheidung
Das Kantonale Steueramt Zürich hat eine Praxisfestlegung zur Steuerausscheidung von schweizerischen Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten erlassen. Auf den 1. Januar 2021 wurde die geltende Zürcher Praxis an die entsprechende Bestimmung über die direkte Bundessteuer angepasst.
Quellen-besteuerung auf AHV-Beiträge?
Die gesetzlichen Änderungen bei der Quellenbesteuerung sind vielfältig. Dies betrifft auch die Rückvergütungen der AHV-Beiträge. Ab 2021 unterstehen diese Leistungen der Besteuerung an der Quelle. Die AHV-Rente unterliegt weiterhin nicht der Quellensteuer.
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Leitfaden zur Deklaration von Bitcoins in der Steuererklärung Zuger Steuer Praxis Nr. 65 2017
Declaration of Company Car in the Salary Certificate 2016