14. Mai 2020

Schweizer DLT-Gesetz nimmt die nächste Hürde

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Das DLT-Gesetz nimmt trotz Corona-Krise weiter Form an: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrat (WAK-N) nimmt Blockchain-Vorlage des Bundesrats einstimmig und mit wenigen Änderungen an.

Blockchain-Vorlage von Kommission einstimmig angenommen

Die DLT-Szene atmet auf. Der Erlass des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, kurz DLT-Gesetz*, scheint sich– entgegen aller Befürchtungen – aufgrund der Corona-Krise nicht zu verzögern. Wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates in ihrer Medienmitteilung vom 13. Mai 2020 mitteilt, hat sie die entsprechende Vorlage des Bundesrates in der Schlussabstimmung einstimmig und mit bloss wenigen Änderungen angenommen.

Die Kommission unterstrich dabei, dass es namentlich angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise für Schweizer Start-ups sehr wichtig sei, dass die Rechtssicherheit im Bereich der DLT-Anwendungen erhöht werde.

Änderungen an der Vorlage des Bundesrates

Die beiden wichtigsten Änderungen an der Vorlage des Bundesrates betreffen den Datenzugang und die Ombudsstellen.

1. Datenzugang: Die Kommission hat einstimmig einen Antrag auf eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angenommen, gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, nebst Zugang zu diesen Daten auch deren Herausgabe verlangen kann (Art. 242b SchKG). Diese Anpassung trägt dem Anliegen der Initiative von Marcel Dobler (Nationalrat FDP SG) Rechnung.

2. Ombudsstellen: Die Kommission hat mit 18 zu 5 Stimmen entschieden, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) so anzupassen, dass sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen müssen (Art. 77 FIDLEG). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die kleinen DLT-Handelssysteme so administrativ erheblich entlastet werden könnten.

Ein Antrag, im Interesse des Konsumentenschutzes von DLT-Handelssystemen zusätzliche Offenlegungen zu verlangen, hat hingegen keine Mehrheit gefunden, weil der Aspekt aus Sicht der Kommission bereits privatrechtlich hinreichend geregelt sei.

Behandlung bereits in Sommersession 2020

Der Nationalrat wird die Vorlage als Erstrat voraussichtlich in der Sommersession 2020 behandeln. Parallel hierzu, läuft im Hintergrund bereits die Ausarbeitung der notwendigen Verordnungen. Mit einem Erlass des DLT-Gesetzes ist im Jahr 2021 zu rechnen.

Einschätzung MME

Die vordringliche Behandlung der Blockchain-Vorlage selbst zu Krisenzeiten, die einstimmige Annahme sowie die Unterstreichung der Bedeutung der Vorlage sind besonders starke Zeichen dafür, dass sich nebst der Exekutive auch die Legislative des Potentials von Blockchain und DLT bewusst ist und lässt erwarten, dass die Schweiz ihre Vorreiterstellung in diesem zukunftsträchtigen Gebiet aufrechterhalten kann. Sowohl die von der Kommission vorgeschlagene Ausweitung des Datenzugangs sowie die Ausnahme von der Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle für gewisse Finanzdienstleister sind sehr zu begrüssen. Berechtigte an Daten können dadurch ihre Rechte besser Wahrnehmen und administrative Aufwände können dort vermieden werden, wo sie unnötig sind, nämlich bei institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden.

 

* Mit dem DLT-Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Technik verteilter elektronischer Register (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) verbessert werden.