07. April 2017

EU fordert die Schweiz auf ihre Kooperation im Bereich Sanktionen zu intensivieren

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EU fordert die Schweiz auf, ihre Sanktionen denen der EU anzugleichen.

Die EU hat die Schweiz am 28. Februar 2017 aufgefordert, ihre Sanktionen denen der EU weiter anzugleichen, sowie Umgehungen über die Schweiz zu verhindern. Weiterhin ersucht der europäische Rat die Schweiz konkret, die Anpassung an die restriktiven Massnahmen der EU bezüglich der Vorgänge in der Ukraine im Konflikt mit Russland fortzusetzen und noch weiter zu verstärken. Anlass für diese Aufforderung bildete der Bericht "Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft".

Diese explizite Aufforderung ist politisch schwer einzuordnen, da die Schweiz in den letzten Jahren die Sanktionspolitik der EU weitgehend mitgetragen hat. Dies geht schon aus Art. 1 Embargogesetz hervor, wonach der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Auch bezüglich der Ukraine hat der Bund in der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72) erst im November 2016 die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um weiterhin im Einklang mit dem EU-Recht zu stehen.

Die ausdrückliche Thematisierung der Sanktionen im erwähnten EU-Bericht zeigt aber deutlich, dass die Politik der Schweiz (auch) in Bezug auf die Unterstützung und Einhaltung internationaler Sanktionen von der EU genau beobachtet wird. Ein möglicher Anlass für diese Bemerkung könnte sein, dass die USA ihre Sanktionspolitik unter der Präsidentschaft von Donald Trump mittelfristig ändern könnte und es in der Folge gerade in diesem Konflikt zu signifikanten Unterschieden zwischen den Sanktionen der US und der EU kommen könnte. In einem solchen Fall stünde dann die Schweiz vor der Herausforderung und Entscheidung, an welchem Vorgaben sie sich orientieren soll. Denn die Schweiz ist sowohl mit der EU als auch mit den USA wirtschaftlich eng verbunden. Dieses Dilemma würde aber nicht nur den Bund als Gesetzgeber in Schwierigkeiten bringen: Auch Schweizerische Unternehmen stünden vor der Schwierigkeit, das schweizerische Handelskontrollrecht gleichzeitig mit dem Handelskontrollrecht der EU und der USA einzuhalten, was faktisch kaum mehr zu handhaben wäre. Denn diese Rechtsordnungen entfalten extraterritoriale Wirkungen, die von den schweizerischen Unternehmen nicht ignoriert werden können (mehr dazu hier: Magazinbeitrag Extraterritorialität).