Arbeits- und Ausländerrecht
Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsbewilligung
Ihre Ziele
Um sich in einem kompetitiven Umfeld zu behaupten, hochqualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und diese zu behalten, muss ein Arbeitgeber attraktiv sein. Als Arbeitgeber sind Sie deshalb auf reibungslose Abläufe angewiesen und suchen massgeschneiderte, pragmatische und rechtlich einwandfreie Lösungen für arbeits- und ausländerrechtliche Herausforderungen und die damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Themen.
Als Arbeitnehmer legen Sie Wert auf die Prüfung von Vertragsentwürfen vor Unterzeichnung, um anschliessende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen möchten Sie sicherstellen, dass alle Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte gewahrt werden.
Unser Angebot
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der täglichen Personalarbeit und begleiten strategische Neuausrichtungen im Rahmen von Restrukturierungen. Wir vertreten nationale und internationale Unternehmen als Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer auf Managementstufe in allen Bereichen des Arbeits- und Ausländerrechtes sowie den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Herausforderungen.
Arbeitsrecht
Unsere langjährige Erfahrung in diesen Gebieten ermöglicht uns eine umfassende Unterstützung unserer Kunden in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen wie:
- Prozessführung vor Arbeits- und Schiedsgerichten;
- Erstellung von Standard- und massgeschneiderten Arbeitsverträgen, Personal- und anderen Reglementen;
- Incentive- und Mitarbeiterbeteiligungspläne, Bonusvereinbarungen und ähnliche Entschädigungsmodelle;
- Betriebliche Restrukturierungen;
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Freistellungen, Aufhebungsvereinbarungen, Massenentlassungen;
- Durchsetzung von Konkurrenzverboten;
- Gestaltung von Sozialplänen;
- Personalfragen bei M&A Transaktionen;
- Datenschutz;
- Umsetzung der Vergütungsverordnung;
- Personalfragen bei Insolvenz;
- Verträge im Zusammenhang mit Entsendungen ins Ausland;
- Übernahme von Schiedsrichtermandaten.
Ausländerrecht
Wir beraten unsere Kunden zudem in allen ausländerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen:
- Bewilligungen für Führungskräfte und hochqualifizierte Fachleute (inkl. Kadertransfers, Transfer von Spezialisten innerhalb eines Konzerns);
- Einbürgerungen;
- Einholung von C-Bewilligungen.
Koordination
Die Koordination der arbeits- und ausländerrechtlichen Tätigkeiten von MME unterliegt Michèle Stutz, ausgewiesene Prozessanwältin mit langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Ausländerrecht. Sie ist diplomierte Fachanwältin SAV Arbeitsrecht.
MME Integrated Approach
Gerade bei der Beratung von Expats oder der Beurteilung bzw. Ausarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen ist die Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte zentral. Dank der engen Zusammenarbeit mit unseren Tax-Spezialisten können wir Ihnen ganzheitliche und integrierte Lösungen bieten.
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