Unternehmen können steuerliche Verluste künftig länger nutzen. Der Bundesrat schafft mit dem Entscheid nun Planungssicherheit.
Die verlängerte Verlustverrechnungsfrist tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Das Parlament hatte die Gesetzesänderung bereits im Dezember 2025 verabschiedet, die Referendumsfrist lief im April 2026 unbenutzt ab. Wie schon in unserem Beitrag vom 29. April 2026 mitgeteilt, stand der Umsetzung damit formal nichts mehr im Weg, offen blieb einzig das konkrete Datum des Inkrafttretens. Mit der Medienmitteilung vom 18. September 2026 ist nun auch dieser letzte Schritt vollzogen.
Die Frist, innerhalb derer steuerliche Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, wird von sieben auf zehn Jahre verlängert. Betroffen sind sowohl die direkte Bundessteuer als auch die Kantons- und Gemeindesteuern; die Kantone müssen ihre gesetzlichen Grundlagen entsprechend anpassen. Im Einzelnen:
Verlängerung auf zehn Jahre: Die neue Frist gilt für Verluste ab der Steuerperiode 2020, sowohl für Selbständigerwerbende (Einkommenssteuer) als auch für juristische Personen (Gewinnsteuer). Verluste aus der Zeit vor 2020 bleiben weiterhin an die alte Siebenjahresfrist gebunden.
Ausländische Betriebsstättenverluste: Schweizer Unternehmen und Selbständigerwerbende können bei der direkten Bundessteuer die Verluste ausländischer Betriebsstätten von den inländischen Gewinnen abziehen, sofern diese im Ausland steuerlich noch nicht berücksichtigt wurden. Dieser Abzug ist jedoch provisorisch: erzielt die ausländische Betriebsstätte in den folgenden zehn (aktuell sieben) Jahren Gewinne, mit denen ein früherer Verlust verrechnet wird, macht die Schweiz den gewährten Abzug rückgängig. Den Kantonen bleibt bei dieser Regelung wie bisher ein eigener Gestaltungsspielraum.
Massgebend für die Zuordnung ist das Abschlussdatum des Geschäftsjahres der jeweiligen Steuerperiode, nicht das Kalenderjahr. Weichen Geschäfts- und Kalenderjahr voneinander ab, kann dies dazu führen, dass bereits Verluste aus dem Jahr 2019 von der neuen Zehnjahresfrist profitieren.
Mit dem fixen Datum lohnt sich eine Überprüfung der steuerlichen Position, einschliesslich allfälliger Auswirkungen auf das Tax Accounting.
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