10. Juni 2020

Rohstoffhandel und Schifffahrtsindustrie im Fokus von US Sanktionen

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Die USA nehmen in der Bekämpfung illegaler Handelstransaktionen und Sanktionsumgehungen konkrete Geschäftspraktiken des Rohstoffhandels und die Schifffahrt ins Visier.

Die USA nehmen in der Bekämpfung illegaler Handelstransaktionen und Sanktionsumgehungen konkrete Geschäftspraktiken des Rohstoffhandels und die Schifffahrt ins Visier.

Das OFAC, das US-Aussenministerium und die US-Küstenwache haben am 14. Mai 2020 gemeinsam einen neuen Leitfaden veröffentlicht, welcher der Schifffahrtsindustrie, dem Energie- und Metallsektor sowie weiteren dazugehörigen Sektoren als Ratgeber dienen soll.

Der Leitfaden beschreibt verschiedene Geschäftspraktiken von Rohstoffhändlern, Versicherungsgesellschaften, Finanzinstitutionen, Spediteuren, Reedereien, Schiffseigner, Manager, Händler, Makler und weiteren Akteuren, mit welchen die Sanktionsprogramme der USA und der Vereinten Nationen gegen den Iran, Nordkorea, Venezuela und Syrien umgangen werden. Die Veröffentlichung der Leitlinie zeigt das Bestreben der US-Regierung ihre Sanktionen über den globalen Rohstoffhandel und der Seeschifffahrtsindustrie durchsetzen zu wollen. Bestärkt wird dieses Vorgehen auch durch die aktuell laufende Kampagne des OFAC gegen die Unterstützung des Maduro-Regimes im venezolanischen Ölhandel durch Rohstoffhändler und Schifffahrtsindustrie. Aufgrund der extraterritorialen Anwendung der US-Sanktionen sollten Schweizer Rohstoffhändler und Akteure aus der Schifffahrtsbranche diesen Leitfaden sorgfältig studieren und ihre internen Compliance-Programme prüfen, um den skizzierten Risiken angemessen zu begegnen.

Der Leitfaden nennt verschiedene Verhaltensweisen, welche als betrügerische Geschäftspraktiken des Handels und der Schifffahrt angesehen werden, wie zum Beispiel:

  • die Fälschung von Fracht- und Schiffsdokumenten, insbesondere im Hinblick auf Sendungen, von Petrochemikalien, Erdöl, Erdölprodukten, Metallen (Stahl, Eisen) oder Sand, um deren Herkunft zu verschleiern;
  • Ship-to-Ship (STS)-Transfers, die zur Verschleierung des Absenders oder des Empfängers eines Frachtgutes dienen sollen;
  • Routenabweichungen, um den endgültigen Bestimmungsort oder die Herkunft des Frachtguttest zu verschleiern, einschließlich indirekter Routenführung, ausserplanmässiger Umwege oder Transit über oder Umschlag der Fracht in Drittländer.

Um solche betrügerischen Geschäftspraktiken zu verhindern und die Einhaltung der Sanktionsprogramme der USA und der Vereinten Nationen zu sicher zu stellen, definieren die Richtlinien verschiedene Verhaltensstandards («Best Practice»), welche sowohl in den internen Compliance Programmen (Internal Compliance Program, ICP) als auch in der Betriebsorganisation von Rohstoffhändlern und Akteuren aus der Schifffahrtsindustrie umgesetzt werden müssen.

Grundsätzlich erwarten die US-Behörden von Rohstoffhändlern und Akteuren der Schifffahrtsindustrie, dass sie ihre Massnahmen zur Einhaltung der Sanktionen institutionalisieren, wobei unter anderem folgende Punkte beachtet werden sollten:

  • eine angemessene und kontinuierliche Risikobeurteilungen der Sanktionsrisiken;
  • die Umsetzung von Programmen zur Einhaltung von Sanktionen und zur Prüfung von Sorgfaltspflichten (Internal Compliance Programm, ICP);
  • Schulungsmassnahmen und Personalressourcen, um die operative Einhaltung des ICP zu gewährleisten;
  • die Umsetzung geeigneter Massnahmen, um Geschäftspartner, Partner, Tochtergesellschaften und angeschlossene Unternehmen zu verpflichten, die Einhaltung der einschlägigen und anwendbaren Sanktionsprogramme sicherzustellen.

In Anhang A enthält der Leitfaden weitergehende spezifische Empfehlungen für verschiedene Akteure der Branche, wie z.B. Rohstoffhändler oder Finanzinstitutionen. Die US Behörden erwarten, dass Interne Compliance-Programme solcher Gesellschaften – ab so-fort – auch diese spezifischen Best Practice-Empfehlungen angemessen berücksichtigen.

Die Experten der MME Compliance AG unterstützen und beraten Rohstoffhändler, Reede-reien, Spediteure, Schiffseigner und Manager sowie vertragliche Frachtführer (NVOCC) bei der Beurteilung ihrer Handels- und Sanktionsrisiken, bei der Ausarbeitung von adäquaten, effektiven und schlanken Internal Compliance Programmen (ICP's) oder bei der Überprüfung bestehender ICP's im Lichte des neuen US-Leitfadens. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung.

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