17. August 2026

Quantum Computing, PQC und die neue Dringlichkeit für Finanzinstitute

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Quantum Computing bedroht heutige Kryptografie. Da deren Erfassung und Ablösung Jahre dauern kann, wird der zeitliche Vorlauf selbst zum zentralen Risiko.

  • Tanja Steiner-Müller

    Senior Legal Associate

Warum der Handlungsdruck bereits heute besteht

Quantum Computing wird häufig als Zukunftstechnologie wahrgenommen. Die eigentliche Herausforderung für Finanzinstitute liegt jedoch nicht im künftigen Einsatz von Quantencomputern, sondern in deren Auswirkungen auf die bereits heute eingesetzte Kryptografie. In unserem Beitrag «Quantum Computing – Handlungsbedarf für Schweizer Finanzinstitute » haben wir gezeigt, welchen Handlungsbedarf die FINMA sieht und welche Massnahmen sie für die Finanzinstitute zur Mitigierung von Risiken durch Quantencomputer empfiehlt. Die zunehmende Digitalisierung von Diensten (wie z.B. Online-Banking, digitale Zahlungssysteme), heute eingesetzte Verschlüsselungstechnologien sowie der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei Cyberangriffen erhöhen die Risiken und den Handlungsbedarf für Finanzinstitute zusätzlich.

Das eigentliche Risiko: Lange Migrationszyklen

Die grösste Herausforderung liegt weniger in der Technologie selbst als vielmehr in der Komplexität der Migration. Finanzinstitute verfügen über heterogene IT-Landschaften mit Kernbankensystemen, Legacy-Anwendungen, Cloud-Diensten, Schnittstellen zu Drittanbietern, Archivierungssystemen und Signaturlösungen. Die vollständige Erfassung und Ablösung quantenanfälliger Kryptografie ist zeitintensiv und kann unter Umständen sogar mehrere Jahre dauern. Dies erklärt, weshalb die Vorbereitung bereits heute beginnen sollte. Wer erst reagiert, wenn quantencomputerbasierte Angriffe tatsächlich möglich werden, wird die erforderliche Transformation voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig schaffen. Der zeitliche Vorlauf wird damit selbst zu einem zentralen Risikofaktor.

Post-Quantum-Kryptografie (PQC) als strategische Aufgabe

Die Einführung von Post-Quantum-Kryptografie (PQC) darf nicht als einmaliges und isoliertes IT-Projekt verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine institutsweite Aufgabe, welche Governance, Compliance und Risikomanagement, Informationssicherheit, IT-Infrastruktur, Beschaffungswesen und Drittparteimanagement gleichermassen betrifft.

Kryptoagilität als Stichwort

Zentraler Faktor bei der Migration ist die Kryptoagilität. Darunter versteht man die Fähigkeit eines IKT-Systems oder einer Organisation, kryptografische Algorithmen rasch und effizient austauschen oder aktualisieren zu können, ohne umfangreiche Systemumbauten oder Änderungen in der Softwarearchitektur vornehmen zu müssen. Da auch zukünftige PQC-Verfahren weiterentwickelt oder ersetzt werden könnten, ist Kryptoagilität eine langfristige strategische Fähigkeit und nicht nur eine Voraussetzung für die aktuelle Migration.

Wir unterstützen Sie

Neben den technischen Herausforderungen bringt eine PQC-Migration auch diverse juristische Herausforderungen, welche es zu meistern gilt. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie z.B. bei folgenden Aufgaben:

  • Rechtliches GAP-Assessment: Wir unterstützen Sie in der Prüfung der Konformität mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2026 und erstellen Ihnen eine rechtliche GAP-Analyse – in enger Zusammenarbeit mit technischen Partnern.
  • Dokumentation für Verwaltungsrat: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer Präsentation oder anderer Dokumentation an den Verwaltungsrat in Bezug auf die Strategieplanung zum vorliegenden Thema.
  • Rechtliche Begleitung und Review einer PQC-Roadmap: Wir können Sie bei der Erstellung einer PQC-Roadmap aus rechtlicher Sicht begleiten und/oder eine von Ihnen erstellte PQC-Roadmap aus rechtlicher Perspektive reviewen.
  • Datenschutz-Impact-Assessment: Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung Ihrer Datenbestände betr. Kritikalität und Vertraulichkeit sowie in Bezug auf geltende Aufbewahrungsfristen.
  • Drittparteienmanagement und Vertragswesen: Wir können Verträge mit externen Dienstleistern prüfen und Sie bei Vertragsanpassungen, Vertragserstellung und/oder Vertragsverhandlung unterstützen.
  • Punktuelle juristische Einschätzung: Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne mit einer punktuellen rechtlichen Einschätzung zu einem Thema Ihres Bedarfs.

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