30. November 2025

Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer vom Schweizer Stimmvolk am 30. November 2025 deutlich abgelehnt

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Am 30. November 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die JUSO-Initiative ‘Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft) betreffend die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer deutlich abgelehnt. Die Erbschaft- und Schenkungssteuern verbleiben somit in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.

  • Dr. Samuel Bussmann

    Tax & Legal Partner
  • Hannah Dobringer

    Junior Tax Consultant
  • Christina Stocker

    Senior Tax Advisor

Hintergrund

Die Initiative forderte die Einführung einer bundesweiten Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 % auf sämtliche Nachlässe und Schenkungen von Privatpersonen, deren Wert CHF 50 Millionen übersteigt. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten für den ökologischen Umbau sowie für die Bekämpfung der Klimakrise verwendet werden. Der Bund hätte Ausführungsbestimmungen erlassen müssen zur Verhinderung von Steuervermeidung, unter anderem in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Details können Sie unserem Magazinbeitrag vom 28. Januar 2025 entnehmen.

Keine Veränderungen auf Kantonsebene

Die Steuerhoheit zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern verbleibt somit ausschliesslich bei den Kantonen und Gemeinden.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird vom Wohnsitzkanton des Erblassers resp. des Schenkers erhoben.

Mit Ausnahme der Kantone Schwyz und Obwalden erheben heute alle 24 übrigen Kantone eine Erbschafts- und eine Schenkungssteuer. Der Kanton Luzern jedoch kennt keine Schenkungssteuer, erfasst jedoch Schenkungen bis 5 Jahre vor dem Tod mit der Erbschaftssteuer. Gewisse Luzerner Gemeinden erheben zudem eine Nachkommenserbschaftssteuer.

In allen Kantonen, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, sind Ehegatten davon befreit. Nachkommen sind in den allermeisten Kantonen davon befreit (Ausnahmen: Kantone Appenzell-Innerhoden, Neuenburg und Waadt). Bei Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, sind kantonale Besonderheiten der Westschweizer Kantone zu beachten.

Steuerliche Attraktivität des Standortes Schweiz bleibt erhalten

Das klare Abstimmungsergebnis macht deutlich, dass die Schweiz weiterhin auf rechtliche und steuerliche Stabilität setzt - ein wesentliches Element, das die Schweiz langfristig für Unternehmer, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen attraktiv macht.

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