16. Februar 2021

Die unerträgliche Leichtigkeit des Vererbens

  • Artikel
  • Legal
  • Erbschaft / Nachfolge

Gespräche über Erben und Vererben müssen nicht immer schwierig sein

Niemand führt gerne ein Gespräch über sein Ableben – und noch weniger über das damit verbundene Erbe und wer es erhalten soll. Die letzten Monate waren aber für uns alle geprägt von der Corona-Pandemie. Diese färbte auch auf die Diskussionen im engen Familienkreis ab. Das Bewusstsein der Nähe von Leben und Tod rückte dabei mehr als üblich in den Vordergrund. Das haben wir auch bei MME gemerkt: unsere Klienten stellen uns seit einigen Monaten mehr als üblich erbrechtliche Fragen, die in vielen Familien unter dem Gewicht der Pandemie offenbar diskutiert werden. Im Vordergrund solcher Diskussionen stehen vor allem der Umgang mit speziellen Vermögenswerten wie Liegenschaften, Kunstgegenständen oder Beteiligungen an Unternehmen. Aber auch spezielle Familienkonstellationen wie Patchwork-Familien mit Kindern aus vorherigen Beziehungen oder neue Lebenspartner von alleinstehenden Elternteilen sind oft Themen der Gespräche.

Diese im Familienkreis aufgeworfenen Fragen zeigen uns, dass die rechtlichen Zusammenhänge von Erben und Vererben vielen Personen zwar grob bekannt sind, aber bei der konkreten Umsetzung auf die eigene Situation grosse Unsicherheiten aufkommen. Lesen Sie hier ein paar Beispiele von Fragen, die uns in den letzten Wochen gestellt wurden:

  • Kann ich meiner Ehefrau mein gesamtes Vermögen hinterlassen, ohne die Kinder zu fragen?
  • Muss ich meinen Geschwistern etwas vererben?
  • Kann ich zu Lebzeiten mein Vermögen frei verwenden, also z.B. an mir wichtige Organisationen verschenken?
  • Kann ich die Kinder meines Mannes aus erster Ehe erbrechtlich gleich behandeln wie unsere gemeinsamen Kinder?
  • Was ist der Unterschied zwischen Güterrecht und Erbrecht?
  • Kann ich meine Tochter als Alleinerbin meines Unternehmens einsetzen?
  • Muss ich die Liegenschaft zusammen mit meinem Bruder übernehmen?
  • Muss ich meine Kinder über mein Testament informieren?

Es ist unsere tägliche Arbeit, unsere Klienten bei dieser «unerträglichen Leichtigkeit» des Vererbens und Erbens zu unterstützen und ihnen ihre manchmal auch sehr komplexen Fragen zu beantworten. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen daraus drei wichtige Erkenntnisse weiterzugeben:

  • 1. Führen Sie – bevor Sie beginnen, mit Ihrer Familie über Erben und Vererben zu diskutieren – ein klärendes Gespräch mit einer erbrechtlich versierten Fachperson. Vieles hat sich in den letzten Jahren verändert. Ein solches Gespräch gibt Ihnen Hintergrundwissen zum Thema «Nachlassplanung» und zeigt Ihnen auf, welchen konkreten Spielraum Sie haben, um Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen oder ihre Zuteilung erbrechtlich zu planen.

  • 2. Das Schweizer Erbrecht wird revidiert. Die Revision wurde von National- und Ständerat bereits bereinigt und tritt vermutlich am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie verändert wichtige Eckpunkte des Erbrechts, wie zum Beispiel die Höhe der Pflichtteile, das Erbrecht der Eltern oder auch das Vorgehen bei Pensionskassen-Begünstigungen oder der Säule 3a. Weitere Revisionsschritte werden folgen. Überprüfen Sie deshalb auch ein bestehendes Testament oder eine bestehende Nachlassplanung.

  • 3. Transparenz über Geschenke und Erben in der Familie ist die allerwichtigste Massnahme, die Sie treffen können, um einen späteren Streit zu vermeiden. Involvieren Sie deshalb alle Beteiligten in Ihre Überlegungen. Wenn es für Sie schwierig ist, ein solches Gespräch «allein» zu führen, können Sie auch Fachleute beiziehen, die gelernt haben, mit psychologisch heiklen Situationen umzugehen.

Meine Kolleginnen und Kollegen vom MME Erbrechtsteam und ich sprechen täglich über Hinterlassenschaften, komplizierte Familienverhältnisse oder begehrte Gegenstände in Familienvermögen. Wir sind es uns gewohnt, auch emotional heikle Punkte, die man im Familiengespräch oft verdrängt, aber die trotzdem auf der Seele lasten, sachlich zu thematisieren. Wir sind geübt darin, Gespräche zum Thema Vererben und Erben mit unseren Klienten und ihren Familien mit einer «erträglichen Leichtigkeit» zu führen und können in den meisten Fällen praktikable Wege für erbrechtliche und auch familiäre Herausforderungen aufzeigen. Fast immer lichtet sich in diesen Gesprächen der «Nebel» über den ehe- und erbrechtlichen Fragen unserer Klienten. Und dann stellen wir immer wieder fest, wie erleichtert sie sind, wenn sie – für sich selbst oder in der Familie - lange aufgeschobene Fragen diskutieren und pragmatische Lösungen dazu haben finden können.

Wir haben bei MME ein kompaktes Hintergrundgespräch von ca. einer Stunde Dauer entwickelt, das Ihnen Grundlagen für eine erste Lagebeurteilung Ihrer erbrechtlichen Situation liefert. Wir freuen uns auf eine Terminvereinbarung eines direkten oder eines Video-Gespräches. Gerne unterstützen wir Sie dann auch im Anschluss auch bei Ihrer persönlichen Planung und der für Ihre individuellen Verhältnisse geeigneten Schritte.