04. November 2020

Das europäische Projekt ICS2 (Import Control System)

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Zwischen Innovation und Big Brother – ICS 2 ist ein Fracht-Vorabinformationssystem. Über dieses System werden über sämtliche in den gemeinsamen Sicherheitsraum der Schweiz, der EU und Norwegen eingeführten Waren bereits Daten erhoben, bevor diese die Aussengrenze des Sicherheitsraums erreichen.

Was ist ICS2?

ICS2 steht für Import Control System 2, auf Deutsch Einfuhrkontrollsystem 2. ICS 2 ist ein Fracht-Vorabinformationssystem. Über dieses System werden über sämtliche in den gemeinsamen Sicherheitsraum der Schweiz, der EU und Norwegen eingeführten Waren bereits Daten erhoben, bevor diese die Aussengrenze des Sicherheitsraums erreichen. Innerhalb des gemeinsamen Sicherheitsbereichs wird auf die Vorankündigungspflicht verzichtet. Mit ICS2 können die Zollbehörden aufgrund der Vorausanmeldungsdaten gezielte Risikoanalysen durchführen, Hochrisikosendungen (Gefahrengüter, Kriegsmaterial, Dual Use) früher und besser identifizieren und Gefahren an der optimalen Stelle der Lieferkette abwehren. Gleichzeitig soll ICS2 dazu führen, dass Sendungen, welche nicht als Hochrisikosendungen qualifizieren, schneller und effizienter abgewickelt werden können. ICS2 löst die bestehenden Informatiksysteme ab.

Warum beteiligt sich die Schweiz an ICS2?

Die Schweiz bildet mit der EU und Norwegen einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. Grundlage dafür sind das Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen zwischen der Schweiz und der EU (ZESA; SR 0.631.242.05) und das Abkommen zwischen der Schweiz und Norwegen über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (SR 0.632.315.982). Diese Vereinbarungen haben das Ziel, die Gleichwertigkeit der Zollsicherheitsmassnahmen der Vertragsstaaten gegenüber Drittstaaten zu gewährleisten. Im ZESA wurde vereinbart, dass die einschlägigen Weiterentwicklungen des EU-Rechts, an deren Ausarbeitung die Schweiz ohne Stimmrecht mitwirken kann, von der Schweiz äquivalent übernommen werden müssen. Um die sich aus der derzeitigen Aktualisierung des ZESA ergebenden Neuerungen umzusetzen, hat die Schweiz beschlossen, sich am ICS2 zu beteiligen. Wahrscheinlich ist dies sowohl für die Wirtschaft wie auch die Verwaltung die effizienteste und kostengünstigste Variante.

Welche Vorteile bringen eine Teilnahme der Schweiz an ICS2?

Mit ICS2 und dem Zugriff auf den gemeinsamen Datenspeicher (Common Repository, CR) ergeben sich neue Perspektiven für die Risikoanalyse und somit das Risikomanagement durch die Schweizer Zollbehörden. Die EZV erhält damit Zugriff auf die Vorausanmeldungen von für die Schweiz bestimmten Sendungen über sämtliche Verkehrsmodalitäten hinweg, bevor diese Sendungen über die Schweizer Grenze verbracht werden. Entsprechende Informationen lagen bisher ausschliesslich in Bezug auf Direktimporte im Luftverkehr vor. Die EZV kann sich zukünftig an der Risikoanalyse von Sendungen, die z.B. in Rotterdam oder Antwerpen im Hafen ankommen und dann via Lastwagen oder Zug in die Schweiz transportiert werden, beteiligen und bei Bedarf proaktiv notwendige Massnahmen veranlassen.

Was ändert genau, was bleibt gleich wie heute?

Eine der heute bestehenden Ausnahme von der Vorabanmeldepflicht wird aufgehoben. Neu müssen auch für Postsendungen Vorausanmeldungsdaten erfasst werden. Dadurch wird eine Sicherheitslücke geschlossen, und der Postverker wird dem Kurierverkehr gleichgestellt. Zusätzlich sollen neu Daten vor Aufnahme der Transporttätigkeit im Luftverkehr übermittelt werden (vor Verlad der Ware), dazu wird eine reduzierte Vorausanmeldung, die sogenannte Pre-Loading Advanced Cargo Information (PLACI) eingeführt. Die vollständige Vorausanmeldung vor Eintritt in den Sicherheitsraum, die Entry Summary Declaration (ENS), bleibt bestehen.

Für welche Branchen und Unternehmen ist ICS2 relevant?

Grundsätzlich ist der Beförderer verantwortlich für die rechtzeitige Übermittlung der Vorabanmeldung. In der Schweiz sind in erster Linie die Post, Kurierfirmen, Fluggesellschaften, Transport- und Logistikunternehmen sowie Speditionen betroffen.

Welche Branchen / Verkehrsarten sind wann betroffen?

Die EU sieht 3 Etappen (Releases) vor, die ebenfalls für die Schweiz gelten.

- 15.03.2021 Kurier- und Postverkehr

- 01.02.2023 Flugfrachtverkehr

- 01.02.2024 Schienen, Strassen- und Schiffsverkehr

 

Für Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von ICS2 steht Ihnen das Zollrechtsteam von MME Legal | Tax | Compliance jederzeit zur Verfügung.

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