19. Juni 2018

Credit Suisse zahlt USD 47 Mio. Strafe wegen Korruption

  • Artikel
  • Compliance
  • Governance / ESG
  • Handel / Logistik

Der lange Arm des US-Antikorruptionsgesetzes erreicht erneut ein Schweizer Unternehmen: Credit Suisse zahlt eine USD 47 Mio. Strafe an die USA wegen Korruptionsvorwürfen in Hongkong.

Der lange Arm des US-Antikorruptionsgesetzes erreicht erneut ein Schweizer Unternehmen: Credit Suisse zahlt eine USD 47 Mio. Strafe an die USA wegen Korruptionsvorwürfen in Hongkong.

Eine Credit Suisse-Tochter (CS) in Hongkong wurde vom US-Justizministerium verfolgt, weil sie mit ihrem Geschäftsgebaren in Asien gegen den US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) verstossen haben soll, dies ohne direkten Bezug zu den USA.

Die CS erzielte mit dem US-Justizministerium eine aussergerichtliche Einigung und wird eine Strafe von USD 47 Mio. zahlen. Im Gegenzug werden die US Behörden die Untersuchung gegen die CS-Tochter in Honkong einstellen.

Gegenstand dieser Untersuchung bildete die Rekrutierungspraxis der CS-Tochter in Asien von 2007 bis 2013. Das US Justizministerium warf der CS vor, Personen eingestellt zu haben, die von der Regierung und anderen sich in staatlichem Eigentum befindenden Körperschaften empfohlen wurden, wobei es sich oftmals um Familienmitglieder von Beamten handelte. Als Gegenleistung habe die Bank bei Investmentbanking-Geschäften und behördlichen Genehmigungen profitiert. Mit diesem Verhalten verletze die Bank den US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA).

Während er über die Untersuchung sprach, erklärte der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt: "Das so genannte Söhne und Töchter-Programm war nichts anderes als Bestechung unter einem anderen Namen. Prestigeträchtige Beschäftigungsmöglichkeiten an unqualifizierte Personen zu vergeben, um Regierungsbeamte zu beeinflussen, ist schlicht und einfach Korruption."

Der US FCPA wurde bereits 1977 erlassen und verbietet bestimmten Gruppen von Personen und Körperschaften, Zahlungen an ausländische Regierungsbeamte zu tätigen oder ihnen direkte bzw. indirekte Vorteile zu gewähren, um bei der Erlangung oder Aufrechterhaltung von Geschäften behilflich zu sein. So macht sich strafbar, wer ausländische Amtsträger wie Zollbeamte und Minister, oder aber auch Ärzte, Leiter sowie Mitarbeiter staatlicher Krankenhäuser besticht.

Das Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es erstmals die Unternehmenshaftung, die Verantwortung für Dritte und die Extraterritorialität für Korruptionsdelikte einführte. Damit können die USA auch ausländische Unternehmen für im Ausland begangene Korruptionsdelikte straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen.

Dieser lange Arm hat nun auch die Credit Suisse erreicht. Dies zeigt, dass schweizerische Unternehmen ihre interne Compliance Policy nicht nur auf das schweizerische Recht ausrichten sollten. Auch nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer ausländische Amtsträger besticht. Folglich gilt Schweizer Recht auch für schweizerische Unternehmen im Ausland. Doch Schweizerische Unternehmen müssen auch wichtige ausländische Vorgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung miteinbeziehen. Das Beispiel zeigt auch mit aller Deutlichkeit, dass die Anwendung solcher ausländischer Strafnormen auch möglich ist, wenn kaum ein rechtlicher Bezug zu diesen Staaten besteht. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung ist weiterhin auch der UK Bribery Act zu beachten, der ebenfalls extraterritorial angewandt wird.

Das Compliance Team von MME besteht aus erfahrenen Compliance Officern und Juristen, welche Sie kompetent bei der Einführung eines effektiven internen Compliance Programms beraten.