08. Januar 2026

Aktualisierter Cookie-Leidfaden des EDÖB

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Der aktualisierte Cookie-Leitfaden des EDÖB schafft Klarheit, verschärft aber die Praxis insbesondere bei Tracking, Profiling und Cookie-Paywalls. Eine Übersicht.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Noëlle Glaus

    Legal Associate
  • Philipp Stadler

    Senior Legal Associate

Am 6. Oktober 2025 publizierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine aktualisierte Version seines Cookie-Leitfadens. Diese Fassung stimmt inhaltlich weitgehend mit der ersten Version überein, enthält jedoch Klarstellungen und Ergänzungen, die zur besseren Verständlichkeit und Klärungen von Fragestellungen der Praxis in der Schweiz betragen sollen.

Die Aktualisierung führt teilweise zu einer Verschärfung und zeigt insbesondere, dass sich der EDÖB am EU-Cookie-Recht und an der DSGVO orientiert. Der Leitfaden ist zwar nicht verbindlich, verdeutlicht jedoch die Auffassungen des EDÖB, die er im Rahmen seiner limitieren Kompetenzen verfolgen wird.

Änderungen im Überblick:

  • Ziffer 3.1.2: Der EDÖB konkretisiert im Zusammenhang mit der Singularisierung, dass der Personenbezug einer Datenbearbeitung stets vom konkreten Bearbeitungskonzept abhängt. Bei der Erhebung von Standortdaten bestehe regelmässig eine hohe Wahrscheinlichkeit der Identifizierung, insbesondere wenn daraus Bewegungsprofile erstellt werden. Dies gilt unter anderem dann, wenn Orte des regelmässigen Aufenthalts (z.B. Wohnort, Arbeitsplatz, Praxen, Geschäftsräume) erkennbar sind und Rückschlüsse auf die Identität ermöglicht werden.
  • Ziffer 3.2.2: Bei der Datenbeschaffung durch Dritte hat der Webseitenbetreiber nach Ansicht des EDÖB nicht nur sicherzustellen, dass die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt werden, sondern auch, dass hinreichend bestimmte Einwilligungen eingeholt werden.
  • Ziffer 3.5.2: Bei der technischen Notwendigkeit von Cookies differenziert der EDÖB nun nach funktionalen und sicherheitstechnischen Aspekten. Funktional notwendig sind Cookies, ohne die zentrale Funktionen einer Webseite nicht bereitgestellt werden können (z.B. Warenkorb-Cookies im Onlineshop, Zwischenspeichern von Eingaben, Sprachauswahl). Sicherheitstechnisch notwendig sind Cookies, ohne die eine Datenbearbeitung die Mindestanforderungen an die technische Sicherheit gemäss Art. 8 DSG nicht erfüllen würde (z.B. Load Balancing, Schutz vor Brute-Force-Angriffen, Unterscheidung zwischen menschlichen Nutzern und Bots).
  • Ziffer 3.6: In der aktualisierten Fassung stellt der EDÖB klar, dass nicht notwendige Cookies alle Cookies sind, die weder funktional noch sicherheitstechnisch erforderlich sind.
  • Ziffer 3.8.1: Der EDÖB präzisiert, dass Cookies, die Produktempfehlungen basierend auf Warenkorbartikeln präsentieren, Präferenzen für spätere Besuche speichern oder Lieferzeiten bzw. Filialdistanzen anzeigen, nicht zwingend technisch notwendig sind. Die zuvor enthaltene Nennung von Cookies zur Speicherung von Zahlungsmodalitäten als nicht technisch notwendig wurde gestrichen.
  • Ziffer 3.9: Der EDÖB hat einen Hinweis für die Gestaltung der Schaltflächen im Consent-Banner und dessen Einbettung auf der Webseite ergänzt. Demnach müssen Webseitenbetreiber durch geeignete Voreinstellungen sicherstellen, dass der Einsatz von Cookies auf das erforderliche Mindestmass beschränkt bleibt, bis Nutzer die tatsächliche Möglichkeit hatten, sich über die Datenbearbeitungen zu informieren und ihr Widerspruchsrecht mittels entsprechender Schaltflächen im Consent-Banner auszuüben.
  • Ziffer 3.10.1: Zusätzlich stellt der EDÖB klar, dass mittels Cookies oder ähnliche Technologien erhobene Geolokalisationsdaten – je nach Dauer der Datenerhebung – in ein Profiling mit hohem Risiko münden können, wenn die erhobenen Daten allein oder in Kombination mit anderen Daten oder Datenquellen zu präzisen Bewegungsprofilen führen, die Rückschlüsse über wesentliche Aspekte der Persönlichkeit erlauben.
  • Ziffer 3.11.1 und 3.11.3: Bei personalisierter Werbung betont der EDÖB, dass Dritte, die vom Verantwortlichen über Third-Party-Cookies oder ähnliche Technologien gegen Entgelt Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten und auf mehreren Webseiten eingebettet sind, Profiling mit hohem Risiko betreiben können, für das eine Einwilligung erforderlich ist. Zudem weist der EDÖB darauf hin, dass Consent-Management-Plattformen (CMPs) zwar technisch standardisiert sind, die damit erstellten Profile jedoch an verschiedene Akteure verkauft werden. Dadurch können Daten auch für andere Zwecke als die gezielte Werbung verwendet werden, was die Risikobewertung in diesem Bereich erschwert.
  • Ziffer 3.12.3: Der EDÖB konkretisiert, dass Einwilligungserklärungen Nutzern klar ermöglichen müssen, verschiedene Zwecke einzelnen zu akzeptiere oder abzulehnen, wenn sich die Einwilligungserklärung auf mehrere verschiedene Datenbearbeitungen und Zwecke bezieht oder verschiedene Zwecke miteinander kombiniert werden. Gleiches gilt für Einwilligungen hinsichtlich eingebetteter Dritter.
  • Ziffer 3.12.4: Im Zusammenhang mit freiwilligen Einwilligungen geht der aktualisierte Leidfaden neu auf sog. «Cookie-Paywalls» ein. Hierbei werden Nutzer vor die Wahl gestellt, in sämtliche Cookies und ähnlichen Technologien einzuwilligen oder – bei Verweigerung der Einwilligung – für die Nutzung der Webseiteninhalte einen festgelegten Preis zu bezahlen (sog. «Pur-Abo-Modelle»). Eine Einwilligung gilt nur dann als freiwillig, wenn der verlangte, finanzielle Beitrag verhältnismässig ist und den grundrechtlichen Anspruch auf Datenschutz nicht aushöhlt. Der Preis muss in einem angemessenen Verhältnis zum potenziellen Einnahmeausfall stehen, der durch den Verzicht auf die Weitergabe personenbezogener Daten entsteht.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Profiling mit hohem Risiko bei Standortdaten: Der EDÖB betont die erheblichen Risiken, die mit der systematischen Erhebung und Auswertung von Standortdaten verbunden sind. Bewegungsprofile können Rückschlüsse auf Wohn- oder Arbeitsorte und damit auf die reale Identität sowie auf weitere sensible Persönlichkeitsaspekte zulassen. Profiling auf Grundlage solcher Daten gilt regelmässig als Profiling mit hohem Risiko, für welches eine Einwilligung einzuholen ist.
  • Einwilligung bei personalisierter Werbung: Für personalisierte Werbung kann eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein, insbesondere beim Einsatz von Third-Party-Cookies oder ähnlichen Technologien. Dies ist insbesondere der Fall beim Einsatz von Third-Party-Cookies oder ähnlichen Technologien, bei denen Webseitenbetreiber Dritten – teils gegen Entgelt – Zugang zu personenbezogenen Daten gewähren und diese über mehrere Webseiten hinweg eingebunden sind. Dies kann zu einem Profiling mit hohem Risiko führen und damit zu einem besonders intensiven Eingriff in die Persönlichkeit der betroffenen Personen, was eine Einwilligung notwendig macht.
  • Einwilligung bei Cookie-Paywalls: Eine Einwilligung in nicht notwendige Cookies bei Cookie-Paywalls gilt nur dann als freiwillig, wenn das alternative Bezahlmodell verhältnismässig ausgestaltet ist und es den Datenschutzanspruch nicht faktisch aushebelt. Überhöhte Preise können faktisch zu einer Zwangseinwilligung führen, was unzulässig wäre.

Fazit:

Die aktualisierte Fassung des Cookie-Leitfadens bringt zusätzliche Klarheit, erhöht jedoch zugleich die Anforderungen an Webseitenbetreiber. Der EDÖB verfolgt das Ziel, die Praxis an etablierte Datenschutzstandards – insbesondere an die DSGVO – heranzuführen, ohne dabei neue materielle Vorgaben einzuführen. Die Ergänzungen erhöhen die Rechtssicherheit, verdeutlichen aber auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Umsetzung von Einwilligungen, Transparenz und Risikobewertungen, insbesondere beim Einsatz von Tracking-Technologien.

Unternehmen, die datengetriebene Werbung einsetzen oder Standortdaten verarbeiten, sollten ihre Cookie-Banner und Datenschutzhinweise zeitnah überprüfen und anpassen.

Der aktualisierte EDÖB-Leitfaden bringt Klarheit, aber auch Verschärfungen – besonders bei Tracking, Profiling und Cookie-Paywalls. Eine Übersicht zu den Änderungen.



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