04. November 2021

Abschaffung der Stempelabgabe – Aktueller Status

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Wir die Stempelsteuer nun doch abgeschafft? Nachfolgender Beitrag zeigt den aktuellen Status auf und legt unsere Einschätzung zum Zeitplan und der Chancen zur effektiven Umsetzung dar.

Um den Schweizer Finanz- und Wirtschaftsplatz weiter zu stärken und um insbesondere den Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern zu minimieren, wird im Parlament seit Jahren über die Abschaffung der Emissions-, Versicherungs- und Umsatzabgabe diskutiert.

Nachfolgender Beitrag zeigt den aktuellen Status auf und legt unsere Einschätzung zum Zeitplan und der Chancen zur effektiven Umsetzung dar.

Die ursprüngliche Initiative sah vor, die Stempelabgabe schrittweise abzuschaffen, wobei im ersten Teil die Emissionsabgabe, im zweiten Teil die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften, ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit sowie die Abgabe auf Lebensversicherungen und im dritten Teil die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen sowie die Umsatzabgabe auf ausländischen Wertschriften fallen sollten.

Emissionsabgabe:

Am 18. Juni 2021 beschloss die vereinigte Bundesversammlung in einem ersten Teil nun die Abschaffung der 1% Emissionsabgabe auf der Begründung und Erhöhung des Nennwertes von Kapitalgesellschaften sowie auf Zuschüssen und Einlagen.

Aufgrund des eingereichten Referendums zur Abschaffung der Emissionsabgabe kommt die Vorlage nun vor das Volk, worüber voraussichtlich am 13. Februar 2022 abgestimmt wird. Sollte die Abschaffung der Emissionsabgabe vom Schweizer Stimmvolk angenommen werden, würde die entsprechende Neuregelung voraussichtlich rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Versicherungsabgabe:

Teil zwei der Abschaffung der Stempelabgabe (Abgabe auf Lebensversicherungen) wurde vom Nationalrat diesen September 2021 abgelehnt und bereits im August 2021 beschloss die Wirtschafskommission des Nationalrates die Einstellung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem dritten Teil (Umsatzabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen) der Abschaffung der Stempelabgabe.

Umsatzabgabe:

Die geplante Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde ebenfalls vom Nationalrat im September 2021 abgelehnt und auch die Arbeiten mit der Abschaffung der Umsatzabgabe auf ausländische Wertschriften wurde von der Wirtschaftskommission des Nationalrates eingestellt.

Mit der bereits am 14. April 2021 verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes soll aber auch die Umsatzabgabe auf inländische Obligationen abgeschafft werden. Gemäss aktueller Planung soll die Änderung aber erst im Jahr 2024 Inkrafttreten.

Stempelabgabe auf nachhaltige Finanzprodukte

Im Zuge des im Juni 2019 eingereichten Postulats «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten» hat der Bundesrat am 3. November 2021 mitgeteilt, dass die Abschaffung der Stempelabgabe auf nachhaltige Finanzprodukte nicht zielführend wäre. Entsprechend wird dieser Ansatz nicht weiterverfolgt.

Zusammenfassung aktueller Status / Actions

Es bleibt abzuwarten, ob das Schweizer Stimmvolk der Abschaffung der Emissionsabgabe zustimmen wird. Aufgrund der aktuellen Stimmungslage sind wir eher skeptisch. Anstehende der Emissionsabgabe unterliegende Finanzierungsrunden sollen, wenn möglich, bis zur Volksabstimmung im Februar 2022 mit Wirkung ab 1. Januar 2022 aufgeschoben werden. Falls die Abschaffung der Emissionsabgabe angenommen wird, können die vorhandene Finanzierungsstrukturen der Gesellschaften überarbeitet werden.

Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen ist zu befürworten, es bleibt aber auch hier abzuwarten, ob die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes die Vernehmlassungs- und die parlamentarische Abstimmungshürde nehmen wird. Sollte die Umsatzabgabe auf inländische Obligationen abgeschafft werden, müssen Effektenhändler (insb. Banken und Broker) vor dem Jahr 2024 die Klassifikation der inländischen Obligationen in ihren Systemen anpassen.