Stefan Keller
Legal Associate

Profil
Stefan Keller ist seit 2019 bei MME. Davor war er in einer grossen Wirtschaftskanzlei als Substitut tätig und arbeitete als Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Horgen sowie als juristischer Mitarbeiter in einer börsenkotierten Gesellschaft. Stefan Keller berät seine Klienten vorwiegend in den Bereichen allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht sowie Gaming und Live Entertainment. Neben seiner Tätigkeit bei MME absolviert Stefan Keller ein Doktorat zum Thema “Social Media im Kartellrecht” an der Universität Zürich.
Tätigkeitsgebiete
- Allgemeines Vertragsrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Gaming und Live Entertainment
Ausbildung
- 2019
- Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2015
- Doktorand im Bereich Kartellrecht, Universität Zürich
- 2014
- MLaw, Universität Zürich
- 2013
- BLaw, Universität Zürich
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Berufserfahrung
- seit 2019
- Legal Associate bei MME
- 2017-2018
- Substitut in einer grossen Wirtschaftskanzlei in Zürich
- 2016-2017
- Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Horgen
- 2014-2016
- Juristischer Mitarbeiter in einer börsenkotierten Gesellschaft in Zürich
- 2010-2012
- Anwaltsassistent in einer kleinen Wirtschaftskanzlei in Zürich
Mitgliedschaften
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
- Vizepräsident FC Kilchberg-Rüschlikon
Angebot
Ihr Kontakt
Sekretariat
Cennet Sulcani
Assistentin
E-Mail
Aus dem Magazin
Die unerträgliche Leichtigkeit des Vererbens
Niemand führt gerne ein Gespräch über sein Ableben – und noch weniger über das damit verbundene Erbe und wer es erhalten soll. Die letzten Monate waren aber für uns alle geprägt von der Corona-Pandemie, welche auch auf die Diskussionen im engen Familienkreis abfärbte. Das MME Privatkundenteam hatte deshalb viele erbrechtliche Fragen zu beantworten.
Lex Koller
Vorliegendes Dokument umfasst ein Kurzabriss zu den Rahmenbedingungen und Beschränkungen gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) – auch Lex Koller genannt – und der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV).
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