Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung
Exportkontrolle, Embargos, Überwachungstechnologie
Bern, 10.05.2017 - Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Dies hat der Bundesrat am 10. Mai 2017 beschlossen. Bis im Herbst 2017 bereitet das WBF eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.
Der Bundesrat hatte am 13. Mai 2015 eine Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (SR 946.202.3) erlassen. Diese gilt bis am 12. Mai 2019. Der Bundesrat beauftragte zudem das WBF, ihn zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu informieren, ob die Notwendigkeit der Verordnung weiterhin bestehe und diese daher in die ordentliche Gesetzgebung zu überführen sei.
Hintergrund
In der Verordnung wurde die Repressionsgefahr als zusätzliches Ablehnungskriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung eingeführt. Damit sollte die Gefahr beschränkt werden, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden können. In der Vergangenheit hat die SECO mehrmals Ausfuhren von Überwachungstechnologien an Drittstaaten untersagt (siehe auch Magazinbeitrag).
Aus Sicht des Bundesrates ist der Bedarf dieses Ablehnungskriteriums für Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin gegeben.
Auswirkungen
Unternehmen, die im Bereich der Überwachungstechnologie tätig sind, sollten ein geeignetes Compliance-Programm implementieren, um bewilligungspflichtige Transaktionen frühzeitig zu identifizieren. Mit einem soliden Compliance System können Überraschungen und Probleme am Tag des Exports verhindert sowie Verstösse und damit einhergehende signifikante Strafen vermieden werden.
Die MME Compliance AG unterstützt Unternehmen bei der regulatorischen Analyse ihrer Geschäftstätigkeiten sowie der Implementierung geeigneter Compliance-Systeme.
Original Pressemitteilung Bundesrat
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