Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien sowie zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien sind per 16. März 2021, respektive per 1. April 2021 in Kraft getreten und gelangen per 1. Januar 2022 zur Anwendung.
Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind die ersten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und den beiden Vertragsstaaten. Die DBA sind ab dem 1. Januar 2022 anwendbar.
Das DBA zwischen der Schweiz und Brasilien sieht für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Dienstleistungen folgende maximale Residualsteuersätze vor:
Dividenden
Zinsen
Lizenzgebühren
Vergütungen für technische Dienstleistungen: 10%
Sollte Brasilien ein neues DBA mit einem anderen OECD-Mitgliedsstaat abschliessen, welches tiefere residuale Quellensteuersätze vorsieht, so gelten diese ebenfalls für die Schweiz (vgl. Ziff. 8 des Protokolls zum DBA).
Das DBA zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien sieht für Dividenden, Einkünfte aus Forderungen (Zinsen) und Lizenzgebühren folgende maximale Residualsteuersätze vor:
Dividenden:
Einkünfte aus Forderungen (Zinsen)
Lizenzen
Die beiden DBA setzen mehrere Bestimmungen des BEPS-Projektes um. Sie enthalten eine Missbrauchs- sowie eine Amtshilfeklausel betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen.