25. März 2021

SECO publiziert Anpassung der Anhänge 1-3 GKV

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SECO publiziert Informationen zu Anpassungen der Anhänge 1 - 3 der Güterkontrollverordnung.

 

Zusammenfassung der Anpassung der Anhänge 1 - 3 der Güterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) gestützt auf den Beschlüssen der internationalen Exportkontrollregime (1.5.2021) 

Die wichtigsten Änderungen auf Grundlage der Wassenaar-Vereinbarung sind die folgenden:

  • Neue Unternummer für bestimmte "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff (1A002 - Anmerkung 5)
  • Ersetzen von nationalen Äquivalenten durch "gleichwertige Standards" (1A005.b.)
  • Änderung des Erfassungseintrags für planare Absorber aus Sinterferrit (1C001.a - Anmerkung 1.d.2.)
  • Änderung der Erfassung von Metall-Legierungen (1C002 - Technische Anmerkung 3)
  • Änderung der Erfassung von Flüssigkeiten und Schmierstoffen (1C006.d.)
  • Änderung der Erfassung von Wälzlagern und Lagersystemen (2A001)
  • Hinzufügung einer neuen Anmerkung zur Erfassung von Werkzeugmaschinen, die mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können (2B001 - Anmerkung 4)
  • Änderung der Nummer der Erfassung von Simulationssoftware (3D003) und neue Technische Anmerkung zur lokalen Definition von "Rechenlithografie" (Technische Anmerkung & Hinweis)
  • Neue lokale Definition von 'Gleitkomma' und 'Festkomma' für Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Mikroprozessor-Mikroschaltungen (Unternummer 3E002a, 3E002b, 3E002c - Technische Anmerkungen 1 & 2)
  • Neue Nummer für bestimmte "Software", besonders entwickelt für die Überwachung oder Analyse durch Strafverfolgungsbehörden (5D001.e.1., .2.), einschliesslich der neuen Technischen Anmerkungen 1 und 2 und der zugehörigen Anmerkung zur Freigabe Änderung der Erfassung von "Informationssicherheitssystemen" in Bezug auf die sichere "kryptografische Aktivierung" (5A002.a.)
  • Änderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für Informationssicherheitssysteme, um Gateways einzuschliessen (5A002.a. - Anmerkung 2.h.)
  • Neuer Eintrag für Systeme, Geräte und Komponenten zur Schwächung oder Umgehung der "Informationssicherheit" (5A004.b.1. - .2.), versehen mit einer Technischen Anmerkung und Freigabevermerken Anmerkung 1 und Anmerkung 2
  • Änderung der Unternummern 5D002a3 und 5D002c3 zur Aufnahme neuer Unternummern
  • Neue Freigabeanmerkung für "Technologie" für Informationssicherheitssysteme (5E002.a. - Anmerkung)
  • Änderung des Erfassungsbereiches für weltraumgeeignete Bestandteile für optische Systeme (6A004.c.4)
  • Änderungen der Erfassung für einige Laser (6A005.a.1. - .2.a.)
  • Neuer Eintrag für "suborbitale Luftfahrzeuge" (9A004.h.)
  • Neue lokale Definition für "Triebwerke mit kombiniertem Zyklus" (9A011 - Technische Anmerkung)
  • Änderung des Erfassungseintrags für "Ventilatorflügel" einschliesslich neuer Unterabschnitte (9E003.a.11.a. - .b.) und eine neue lokale Definition von 'Lüfterflügeln' (Technische Anmerkung zu Unternummer 9E003a11a)
  • Präzisierung des Kontrolltextes der ML 1.d und ML 2.c für Zubehör, konstruiert für die von den Unternummern ML1a, ML1b oder ML1c und ML2a erfassten Waffen
  • Neuer Eintrag für Software, besonders entwickelt oder geändert für die Durchführung militärischer offensiver Cyberoperationen (ML 21.b5)

 

Einige Änderungen resultieren aus Ergänzungen und neuen Kontrollen, die in der Australiengruppe vereinbart wurden, darunter:

  • Neuer Eintrag für 24 Chemikalien, einschließlich Vorstufen des Nervenkampfstoffs Novichok (1C350.66. bis 1C350.89)
  • Änderung der Unbedenklichkeitserklärung für Mischungen von Chemikalien (1C350 - Anmerkung 3)
  • Neuer Eintrag für das Middle East Respiratory Syndrome-bezogene Coronavirus (MERS-bezogene Coronavirus - 1C351.a.59)
  • Änderungen der Erfassungseinträge für Ventile und Bauteile (2B350.g.1.a. - .2.a.) und neue Technische Anmerkung zur Nennweite und Rohrnennweite solcher Teile
  • Neue Technische Anmerkung zu Kulturkammerhaltevorrichtungen (2B352.b. – Technische Anmerkung 2)

 

Einige Änderungen resultieren aus Änderungen, die im Rahmen des Raketentechnologie- Kontrollregimes (MTCR) vereinbart wurden, einschliesslich:

  • Neue lokale Definition für "CEP" und neue Technische Anmerkung für "CEP" (7A103.c. - Technische Anmerkung 2)
  • Änderung des Erfassungseintrags 7A117 und der zugehörigen Technischen Anmer- kung ("Circle of Equal Probability' wird ersetzt durch 'CEP' (Circular Error Probable oder Circle of Equal Probability)
  • Änderung der Eintragung für Turbojet- und Turbofan-Triebwerke (9A101.a.1. - .a.2.) und neue Technische Anmerkung zur Klarstellung der Bestimmung des spezifischen Treibstoffverbrauchs (9A101.a. - Technische Anmerkung 2)
  • Änderung des Kontrollauftrags für Prüfstände oder Teststände (9B117).

 

Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen und Korrektur kleinerer Fehler.

 

Quelle: SECO

Die neue Version (Mai 2021) der GKV Anhänge 1-2 findet sich hier

Die neue Version (Mai 2021) des GKV Anhang 3 findet sich hier

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