07. September 2026

Individualbesteuerung: Umsetzung erst ab 2032

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Was die Individualbesteuerung und der Zeitplan für Betroffene im Kontext der Mitte-Initiative und der Abschaffung des Eigenmietwerts bedeuten.

  • Sven Kälin

    Tax & Legal Partner

Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, das vom Volk am 8. März 2026 angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung auf den 1. Januar 2032 in Kraft zu setzen. Auf ein früheres Inkrafttreten verzichtet er, damit die Kantone ausreichend Zeit erhalten, ihre Steuergesetze, Tarife und Abzüge anzupassen. Für betroffene Steuerpflichtige gibt es bis dahin einiges zu beachten.

Künftig soll jede Person unabhängig vom Zivilstand als eigenes Steuersubjekt besteuert werden. Die Reform betrifft nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die kantonalen und kommunalen Steuern. Entsprechend sind zahlreiche kantonale Gesetzesänderungen vorzubereiten, die auch kantonalen Volksabstimmungen unterliegen.

Mitte-Initiative könnte die Umsetzung verkomplizieren

Obwohl die Individualbesteuerung bereits beschlossen ist, bleibt ihre definitive Ausgestaltung unsicher. Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände über die Mitte-Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab.

Die Initiative verfolgt jedoch einen anderen Ansatz als die Individualbesteuerung. Sie verlangt für die direkte Bundessteuer weiterhin eine gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren und schreibt zugleich vor, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen. Das konkrete Modell bliebe dem Gesetzgeber überlassen.

Risiko eines zweigeteilten Steuersystems

Wird die Mitte-Initiative angenommen, entstünde ein Spannungsverhältnis zum bereits beschlossenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Entgegen einer verbreiteten Annahme würde dieses Gesetz jedoch nicht automatisch ausser Kraft treten.

Ob und in welchem Umfang beide Systeme miteinander vereinbar wären, hinge von der konkreten Umsetzung durch Bundesrat und Parlament ab. Eine mögliche Inkompatibilität dürfte eines der zentralen Argumente der Gegner der Initiative sein und könnte die Abstimmung wesentlich beeinflussen.

Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029

Eine weitere Reform mit erheblichen praktischen Folgen ist die Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung tritt gemäss Bundesrat bereits per 1. Januar 2029 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig wird der Abzug für Unterhaltskosten grundsätzlich aufgehoben, während Schuldzinsen nur noch beschränkt abzugsfähig bleiben. Für vermietete oder verpachtete Liegenschaften bleibt der Unterhaltskostenabzug dagegen erhalten.

Insbesondere die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs wirft für viele Steuerpflichtige die Frage auf, ob in den kommenden Jahren eine Umfinanzierung sinnvoll ist. Diese Analyse sollte jedoch nicht isoliert erfolgen, sondern auch die spätere Einführung der Individualbesteuerung berücksichtigen. Andernfalls besteht das Risiko, Finanzierungslösungen zu wählen, die später nur schwer rückgängig zu machen sind und nach Einführung der Individualbesteuerung steuerliche Nachteile mit sich bringen können.

Unsere Einschätzung

Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Grossteil der Kantone ihre kantonale Umsetzung der Individualbesteuerung vor der Abstimmung über die Mitte-Initiative am 29. November 2026 kommunizieren wird. Der vom Bundesrat beschlossene Zeitplan schafft den Kantonen und Behörden damit zusätzlichen Spielraum für die Umsetzung.

Für betroffene Steuerpflichtige heisst der vom Bundesrat beschlossene Zeitplan primär:

  1. Bis und mit Steuerjahr 2031 ändert sich an der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren grundsätzlich nichts.

  2. Wie die Individualbesteuerung die Steuerdeklaration und Steuerbemessung konkret verändern wird, lässt sich bis zur Abstimmung über die Mitte-Initiative nur mit Zurückhaltung beurteilen.

  3. Entscheidungen im Kontext der Abschaffung des Eigenmietwerts sollten auch auf ihre Vereinbarkeit mit der künftigen Individualbesteuerung geprüft werden.

Ihr Team