08. Oktober 2020

Revidierte LCIA-Schiedsgerichtsordnung 2020: Bereit für die neue Normalität?

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Der London Court of International Arbitration (LCIA) hat seine populären Schiedsgerichtsregeln revidiert.

Übersicht

Der London Court of International Arbitration (LCIA) hat seine sehr populären Schiedsgerichtsregeln ("LCIA-Regeln") revidiert. Die neuen LCIA-Regeln traten am 1. Oktober 2020 in Kraft und gelten für Schiedsverfahren, die ab diesem Datum begonnen haben. Sie werden die bestehende Schiedsgerichtsordnung von 2014 ersetzen. Die LCIA-Regeln von 2020 enthalten eine Reihe von Änderungen, welche die Flexibilität und Effizienz im Schiedsverfahren erleichtern. Diese Aktualisierungen widerspiegeln einerseits wichtige jüngste Entwicklungen in Bezug auf die Technologie, die durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt wurden, und umfassen andererseits eine Reihe von bewährten Praktiken, die die effiziente Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren verbessern sollen.

Technologiebezogene Änderungen

Wie es in der Ankündigung zur Veröffentlichung der LCIA-Regeln für 2020 heisst, ermöglichte es die COVID-19-Pandemie der LCIA, sich "explizit einigen Änderungen in der jüngst bewährten Praxis anzunehmen, insbesondere der verstärkten Nutzung virtueller Hearings und der Vorrang der elektronischen Kommunikation in allen Bereichen". Zu den wichtigsten Änderungen gehören die folgenden:

  • Standardmässig wird jede schriftliche Mitteilung per E-Mail oder durch ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel zugestellt, das eine Aufzeichnung ihrer Übermittlung ermöglicht (Artikel 4.2). Gestrichen wurden die Verweise auf "eingeschriebene Post" oder "Kurierdienst".
  • Das Datum des Beginns eines Schiedsgerichtsverfahrens ist nun ausdrücklich an den elektronischen Empfang des Antrags durch den Registrar gebunden (Artikel 1.4).
  • Schiedsentscheide können nun elektronisch und/oder in beliebig vielen Kopien (in counterpart) signiert werden (Artikel 26.2). Dies verkürzt die Zeit zwischen der Fertigstellung eines Schiedsentscheids und seiner Übermittlung an die Parteien.
  • Alle Hearings (einschliesslich verfahrensrechtliche Hearings und Eilschiedsrichter-Hearings) können persönlich oder virtuell per Telefonkonferenz, Videokonferenz oder unter Verwendung anderer Kommunikationstechnologie mit Teilnehmern an einem oder mehreren Orten (oder in kombinierter Form) stattfinden (Artikel 19.2; siehe auch Artikel 9.7 und 14.3).
  • In einem frühen Stadium des Schiedsgerichtsverfahrens sollte das Schiedsgericht, in Absprache mit den Parteien und gegebenenfalls der LCIA, Massnahmen betreffend Informationssicherheit und Verarbeitung personenbezogener Daten treffen (Artikel 30.5). Diese Änderungen widerspiegeln die zunehmende Bedeutung der Privatsphäre und der Cybersicherheit.

Verfahrenstechnische Änderungen

Darüber hinaus werden die neuen LCIA-Regeln einer Reihe von Änderungen unterzogen, die darauf abzielen, die Effizienz des Verfahrens zu maximieren. Zu den wesentlichsten Änderungen gehören die folgenden:

  • Das Schiedsgericht ist angehalten, seinen Schiedsspruch so bald wie vernünftigerweise möglich zu erlassen, spätestens jedoch drei Monate nach der letzten Eingabe der Parteien (Artikel 15.10). 
  • Das Schiedsgericht und die Parteien sind nun verpflichtet (und nicht nur "ermutigt" wie in Artikel 14 der LCIA-Regeln 2014 festgehalten), innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Registrars über die Einberufung des Schiedsgerichts Kontakt aufzunehmen (Artikel 14.3).
  • Artikel 14.6 erwähnt nun ausdrücklich die Mittel, mit denen das Schiedsgericht das Verfahren beschleunigen kann (wie z.B. die Beschränkung der Länge oder des Inhalts von Schriftsätzen, die Beschränkung der schriftlichen und mündlichen Zeugenaussagen oder durch den Einsatz von Technologie).
  • Unter den LCIA-Regeln 2014 (Artikel 14.4 (ii) und 14.5) wurde allgemein anerkannt, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Ansprüche, die ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen oder offensichtlich unbegründet sind, eine implizite Befugnis zur vorzeitigen Entscheidung haben. Artikel 22.1 (viii) legt nun ausdrücklich fest, dass das Schiedsgericht – auch durch Verfügung oder Urteil – entscheiden kann, dass ein Anspruch oder eine Einrede offensichtlich ausserhalb seiner Zuständigkeit liegt oder unzulässig bzw. offensichtlich unbegründet ist (d.h. eine vorzeitige Entscheidung treffen kann).
  • Die überarbeiteten LCIA-Regeln enthalten auch aktualisierte Bestimmungen zu Mehrparteien- und Mehrvertragsschiedsverfahren. Ein Kläger, der mehr als ein Schiedsverfahren einleiten möchte, sei es gegen mehr als einen Beklagten oder im Rahmen von mehr als einer Schiedsvereinbarung, kann einen zusammengesetzten Antrag auf ein Schiedsverfahren in Bezug auf alle diese Schiedsverfahren stellen (Artikel 1.2).
  • Die Konsolidierungsbefugnisse der Schiedsgerichte werden ausgeweitet (Artikel 22.7 (iii)).

Weitere Änderungen

  • Die revidierten LCIA-Regeln enthalten eine neue Bestimmung bezüglich der Schiedsgerichtssekretäre (Artikel 14A) und erlauben nun ausdrücklich den Einsatz eines Schiedsgerichtssekretärs. Die Regeln stellen klar, dass das Schiedsgericht seine Entscheidungsfunktion nicht delegieren darf und dass alle Aufgaben, die vom Sekretär des Schiedsgerichts ausgeführt werden, im Namen und unter der Aufsicht des Schiedsgerichts ausgeführt werden. Der Sekretär des Schiedsgerichts und die ihm übertragenen Aufgaben müssen von allen Parteien genehmigt werden (Artikel 14.10).
  • Schliesslich wurde auch die Kostentabelle der LCIA aktualisiert, wodurch der von den Schiedsrichtern zu erhebende maximale Stundensatz auf £500 (von £450) erhöht wurde. Diese neue Kostentabelle führt zwar möglicherweise bei einigen Schiedsverfahren zu einem Kostenanstieg, gibt der LCIA jedoch die Flexibilität, die Schiedsrichter für ihre Arbeit bei der Lösung komplexer und bedeutender Streitigkeiten wettbewerbsfähig zu entlöhnen.

Schlussfolgerungen

Die neuen LCIA-Regeln sind die ersten aktualisierten Regeln einer grossen Schiedsgerichtsinstitution nach dem Ausbruch der globalen COVID-19-Pandemie. Dies ermöglichte es der LCIA, eine Reihe aktueller und wichtiger Themen aufzunehmen, die für unsere neue Betriebsumgebung relevant sind, wie z.B. ein ausdrücklicher Verweis auf den Datenschutz und die Verweise auf elektronische Kommunikation und virtuelle Hearings. Heisst das also, dass die neuen LCIA-Regeln für die "neue Normalität" bereit sind? Auch wenn es diesen Anschein macht, wird es erst die Zeit zeigen. Es wird sehr stark davon abhängen, wie diese neuen Regeln von den Praktikern bzw. den Schiedsrichtern umgesetzt und angewendet werden.