Produkt-Compliance ist längst mehr als Produktsicherheit. In der EU – und mit Anpassungen auch in der Schweiz – geht es heute um Nachhaltigkeit, Transparenz und Kreislaufwirtschaft. Unternehmen müssen nicht nur sicherstellen, dass ihre Produkte keine Gefahr darstellen, sondern auch, dass sie nachhaltig, reparierbar und rückverfolgbar sind.
a) Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Seit August 2023 in Kraft, gilt für alle Batterien (Industrie-, Fahrzeug-, Haushalts- und Gerätebatterien sowie künftig auch für E-Bike- und E-Auto-Batterien) und verlangt:
Relevanz: Elektroauto-Hersteller, E-Bike-Industrie, Elektronikbranche, aber auch Importeure und Händler sind direkt betroffen.
b) Ökodesign-Verordnung (ESPR, seit Juli 2024 in Kraft)Relevanz: Praktisch alle Konsum- und Investitionsgüter, von Textilien bis IT-Hardware, betroffen.
c) Digital Product Passport (DPP)Relevanz: Unternehmen müssen digitale Systeme aufbauen, die ihre Lieferketten transparent und fälschungssicher dokumentieren.
2. Schweiz: Annäherung mit nationalem Spielraum
Die Schweiz passt ihre Regulierung häufig an die EU an, um Handelshemmnisse zu vermeiden:
Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen sich faktisch an die EU-Vorgaben halten – auch wenn das Schweizer Recht (noch) weniger weit geht.
3. Handlungsempfehlungen für Unternehmen
1. Rechtslage prüfen – frühzeitigProdukt-Compliance 2025 bedeutet: CE + CO₂ + Datenpass.
Wer heute beginnt, Prozesse und Systeme anzupassen, spart morgen Kosten und behält den Marktzugang.
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