Die Schweiz reformiert ihre Kryptoregulierung: Neue Lizenzen für Stablecoins und Krypto-Dienstleister sollen Innovation fördern und Anleger wirksam schützen.
Am 22. Oktober 2025 eröffnete der Schweizer Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Ziel dieser Initiative ist die Präzisierung der Regulierung von Fintech- und Kryptodienstleistungen. Im Zentrum steht die geplante Einführung zweier neuer Bewilligungskategorien: Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute. Mit diesen Lizenzen sollen Innovationen in den Bereichen Blockchain, DeFi und digitale Vermögenswerte gefördert werden, während gleichzeitig die Stabilität des Finanzmarkts sowie der Schutz von Anlegern und Kunden gestärkt werden.
Obwohl sich die Entwürfe in den kommenden Monaten noch erheblich weiterentwickeln dürften und ein Inkrafttreten vor 2027 unwahrscheinlich ist, ergeben sich bereits heute wichtige Fragestellungen für Stablecoin-Herausgeber und Anbieter von Kryptodienstleistungen. Es gilt zu klären, welche Anforderungen mit den neuen Bewilligungskategorien verbunden sind, wie sich die Vorschläge im Vergleich zu ähnlichen Regelwerken in der EU verhalten, und welche grenzüberschreitenden Implikationen – etwa für ausländische Emittenten von CHF-Stablecoins – mit der neuen Regulierung einhergehen.
Die vorgeschlagene Bewilligung für Zahlungsmittelinstitute soll die bisherige „Fintech-Lizenz“ ablösen und richtet sich an Unternehmen, die Kundengelder (Einlagen) entgegennehmen, diese aber nicht verzinsen und nur eingeschränkt anlegen dürfen. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass diese Institute künftig Stablecoins (sog. wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel) unter klar definierten Regeln emittieren dürfen. Die wichtigsten regulatorischen Eckpunkte für die neue Lizenzkategorie der Zahlungsmittelinstitute lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Mit diesem Rahmen sollen Fintech-Unternehmen eine klare Möglichkeit erhalten, Stablecoins zu emittieren und Kundengelder reguliert zu verwalten. Die Vorgaben harmonisieren mit internationalen Standards, insbesondere bezüglich Reservehinterlegung und Rückzahlungsrechten, und sollen gleichzeitig die bisherige Regulierung im Fintech-Bereich durch stärkeren Kundenschutz und den Wegfall von Wachstumsbeschränkungen verbessern.
1.2 Krypto-InstituteDie geplante Lizenz für Krypto-Institute richtet sich an Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowährungen und andere Krypto-Assets anbieten – ausgenommen die Stablecoin-Emission, die allein Zahlungsmittelinstituten vorbehalten ist. Damit werden zahlreiche bisher unregulierte Aktivitäten erstmals unter die Aufsicht der FINMA gestellt. Zu den zentralen inhaltlichen Punkten der vorgeschlagenen Lizenzkategorie gehören:
Die neue Lizenz soll Krypto-Intermediäre ins regulierte Finanzsystem integrieren und bestehende Aufsichtslücken schliessen. Damit entsteht für Kryptounternehmen ein klar definierter, regulierter Weg zum Geschäftsbetrieb unter der Aufsicht der FINMA.
Die Schweizer Vorschläge weisen deutliche Parallelen zur Regulierung der EU auf, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Punkten:
Beide Regime zielen darauf ab, Intermediäre stärker zu beaufsichtigen und internationale Standards umzusetzen.
Für beide neuen Lizenzkategorien ist ein einheitliches Übergangsregime vorgesehen.
Unternehmen, die bereits der FINMA-Aufsicht unterliegen, sind demnach verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit innerhalb von zwölf Monaten an die neuen Vorschriften anzupassen. Anbieter, die neu reguliert werden, müssen innerhalb eines Jahres einen Bewilligungsantrag stellen, sofern während dieser Zeit eine angemessene vorläufige Geldwäscherei-Aufsicht gewährleistet ist. Unternehmen, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit nach Ablauf der festgelegten Übergangsfrist einzustellen.
Für ausländische Unternehmen, die CHF-denominierte Stablecoins herausgeben, gilt:
Ausländische Projekte, die einen CHF-denominierten Stablecoin lancieren möchten, sollten berücksichtigen, dass dessen Einsatz in der Schweiz unweigerlich dem Schweizer Recht unterliegt. Unter der vorgeschlagenen Regulierung dürfen Schweizer Finanzintermediäre solche Stablecoins nur verwenden, wenn sie die Anforderungen für Krypto-Institute erfüllen, und die Behörden erwarten hohe Standards an Stabilität und Transparenz. Eine frühzeitige Abstimmung des Angebots auf die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen – gegebenenfalls durch den Erwerb einer Schweizer Bewilligung – kann daher entscheidend für die Akzeptanz im Schweizer Markt sein.
Mit den vorgeschlagenen Bewilligungskategorien für Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute baut die Schweiz ihren Regulierungsrahmen für Fintech und digitale Vermögenswerte substanziell aus. Beide Lizenztypen schaffen Rechtssicherheit, stärken den Kundenschutz und verbessern die Marktintegrität. Die Schweiz positioniert sich damit weiterhin als innovationsfreundliche, aber strikt regulierte Jurisdiktion im globalen Wettbewerb um glaubwürdige Rahmenbedingungen für Blockchain- und digitale Finanzdienstleistungen.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dem Gesetzgeber zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen vor 2027 ist derzeit unwahrscheinlich.
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