11. Juli 2022

Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen

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Per 31. Dezember 2024 laufen die erteilten Konzessionen zum Betrieb von Spielbanken und Online-Spielbankenspielen in der Schweiz aus. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 entschieden, 23 Konzessionen (10 A-Konzessionen und 13 B-Konzessionen) neu zu vergeben. Ein Überblick zum Konzessionsverfahren:

  • Dr. Andreas Glarner

    Legal Partner
  • Stefan Keller

    Senior Legal Associate

Ablauf:
Vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Oktober 2022 (letzter Eingabetermin) können die Konzessionsgesuche der ESBK zuhanden des Bundesrats eingereicht werden. Die ESBK wird zu einem späteren Zeitpunkt Angaben zu den Gesuchen veröffentlichen und die Standortkantone und Standortgemeinden zur Stellungnahme einladen. Nach Abschluss der Überprüfung der Gesuche stellt die ESBK zuhanden des EJPD Antrag an den Bundesrat. Dieser wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Konzessionsvergabe entscheiden. Sein Entscheid ist nicht anfechtbar.

Konzessionsgesuch:
Im Gesuch um Erhalt einer Konzession zum Betrieb einer Spielbank müssen die Gesuchsteller*innen Angaben über sich und ihre Organisation sowie über ihre Partnerschaften machen. Zudem müssen sie darlegen, wie sie im terrestrischen Spielbetrieb sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Ziele des Geldspielgesetzes erreichen werden. Dasselbe gilt auch für die Gesuche um Erhalt einer Erweiterung der Konzession zum Betrieb von Onlinespielbankenspielen.

Fristen und Kosten:
Die Gesuchsteller*innen können per E-Mail (info@esbk.admin.ch) die Zustellung der
Gesuchsunterlagen in bearbeitbarem Format beantragen.

Für die Bearbeitung der Gesuche wird ein Kostenvorschuss verlangt. Dieser beträgt CHF 100'000, wenn um Erhalt einer Konzession ersucht wird oder CHF 150'000, wenn gleichzeitig um Erhalt einer Konzession und einer Konzessionserweiterung ersucht wird. Der vor Gesuchseinreichung geleistete Kostenvorschuss ist Eintretensvoraussetzung für die Prüfung des Gesuchs durch die ESBK.

Die Gesuchsteller*innen haben ihre Gesuche (per E-Mail an info@esbk.admin.ch) bis zum 15. Juli 2022 bei der ESBK voranzumelden und anzugeben, für welchen Standort sie sich bewerben und ob sie nebst der Konzession auch eine Konzessionserweiterung zum Betrieb von Online-Spielbankenspielen beantragen werden.

Die Konzessionsgesuche können bis zum 31. Oktober 2022 bei der ESBK zuhanden des Bundesrats eingereicht werden.

Mehr Informationen abrufbar unter:
https://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/spielbankenaufsicht/neuvergabe-konzessionen.html

Ihr Team