27. Januar 2021

Neues Verfahrensreglement für .ch und .li Domain-Namen Streitigkeiten

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Neues Verfahrensreglement für .ch und .li Domain-Namen Streitigkeiten: Das Streben nach mehr Effizienz, tieferen Kosten und weniger Umweltbelastung.

 

Das WIPO Arbitration and Meditation Center bietet – in Zusammenarbeit mit SWITCH – einen alternativen und beliebten Streitbeilegungsmechanismus für .ch und .li Domain-Namen Streitigkeiten an. Seit 2004 hat das WIPO Arbitration and Meditation Center mehr als 450 .ch- und .li-Verfahren betreffend mehr als 600 Domain-Namen geleitet. Per 1. Januar 2020 wurde das Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch- und .li Domain-Namen ("Reglement") in einigen Punkten überarbeitet. Die Neuerungen wurden in Übereinstimmung mit der schweizerischen Verordnung über Internet-Domains ("VID") vorgenommen. Während das revidierte Reglement einige wichtige Änderungen mit sich bringt, bleiben die grundlegenden Prinzipien des Verfahrens unverändert.

Wesentliche Neuerungen

Neue Bestimmungen wurden vor allem im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und im Streben nach mehr Effizienz, tieferen Kosten und weniger Umweltbelastung eingeführt. So werden die Parteien von nun an das Gesuch und die Gesuchserwiderung (einschliesslich eventueller Anhänge) ausschliesslich per E-Mail einreichen. Die WIPO-Streitbeilegungsstelle wird das Gesuch dem Gesuchsgegner per E-Mail übermitteln und ihm zudem eine schriftliche Mitteilung per Post zusenden. Alle anderen Mitteilungen erfolgen ausschliesslich per E-Mail. Darüber hinaus wurden die Sistierung des Verfahrens und die Rolle des Registars geklärt, während das Schlichtungsverfahren unverändert bleibt. Die Verfahrenssprache bleibt weiterhin Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch. Die Sprache hängt jedoch nicht mehr von der Sprache des Registrarvertrags ab. Schliesslich legt die VID fest, dass (i) die Experten nur über die Rechtmässigkeit der Zuteilung eines Domain-Namens entscheiden dürfen und weder Schadenersatz zusprechen noch sich zur Rechtmässigkeit eines Anspruchs aus dem Kennzeichenrecht äussern dürfen, sowie (ii) die Namen der Parteien und andere persönliche Informationen nur dann veröffentlicht werden, wenn diese Angaben für das Verständnis der Expertenentscheidungen zwingend erforderlich sind.

Mitwirkung von MME Experten

Das neue Reglement ist eine vernünftige Weiterentwicklung der Verfahrensregeln und das Ergebnis einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen SWITCH, dem Bundesamt für Kommunikation und dem WIPO Arbitration and Meditation Center. In diesem Prozess wurden auch MMEs Dr. Bernhard Meyer und Dr. Jonatan Baier – beide WIPO Schlichter/Experten für .ch und .li Domain-Namen – als Rechtsexperten konsultiert.