Am 30. November 2025 hat die Zuger Stimmbevölkerung das Gesetz über Standortentwicklung („GSE“) angenommen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden.
Aufgrund der in der Schweiz eingeführten OECD-Mindeststeuer (Ergänzungssteuer) haben viele multinationale Unternehmen seit 2024 eine höhere Steuerlast zu tragen. Statt bis anhin 12% Gewinnsteuerbelastung unterliegen die im Kanton Zug ansässigen und von der Mindeststeuer betroffenen Unternehmen nun einer Gewinnsteuerbelastung von 15%. Daraus resultieren für den Kanton Zug Netto-Mehreinnahmen von voraussichtlich CHF 200 Mio. pro Jahr. Um wirtschaftlich für im Kanton Zug ansässige und von der Mindeststeuer betroffene Unternehmen attraktiv zu bleiben, hat der Kanton Zug entsprechend reagiert und festgelegt, wohin die erwarteten Mehreinnahmen fliessen sollen. Drei Themenfelder wurden definiert: Soziales, Infrastruktur und innovative Projekte sowie Förderbeiträge an Unternehmen.
Die Förderbeiträge an Unternehmen werden im Gesetz über Standortentwicklung geregelt, welches am 30. November 2025 von der Zuger Stimmbevölkerung angenommen wurde. Im Folgenden werden die Grundzüge des Gesetzes erläutert.
Gesetzliche Bestimmung im Detail[1]
Finanzielle Mittel:
150 Millionen Franken pro Jahr in den ersten 3 Jahren stellen eine absolute Obergrenze für die zur Verfügung stehenden Mittel dar. Sollten mehr Gesuche eingehen, als Mittel insgesamt vorhanden sind, sollen die Beiträge anteilsmässig gekürzt werden.
Grundsätzliches:
Gefördert werden soll die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung und bei der weiteren Verwendung eingekaufter Güter und Dienstleistungen entstehen.
Beispiele:
Der Regierungsrat kann im Bereich „Nachhaltigkeit“ eine wirkungsorientierte sowie eine ertrags- oder aufwandsorientierte Förderung vorsehen. Im Bereich „Innovation“ kann sowohl eine ertragsseitige als auch eine aufwandseitige Förderung vorgesehen werden.
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[1] Gesetz abrufbar unter: https://zg.ch/de/staat-politik/wahlen-und-abstimmungen/abstimmungen
[2]Gemäss Abstimmungserläuterung Volksabstimmung Kanton Zug vom 30. November 2025, Gesetz über Standortentwicklung (GSE), Seite 7/8.
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