09. Juli 2015

Neuerung im E-Commerce in der Schweiz: Pflicht zum Bestell-Button

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Seit dem 1. Juli 2015 gilt im Schweizer E-Commerce die «Bestell-Button-Lösung». Die Verletzung der neuen Regeln der Preisbekanntgabeverordnung gilt als unlauterer Wettbewerb und ist strafbar.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner

Seit dem 1. Juli 2015 gilt im Schweizer E-Commerce die «Bestell-Button-Lösung». Mit der Revision der Preisbekanntgabeverordnung (Art. 11abis Abs. 2 PBV) will der Gesetzgeber Kunden im Internet besser vor Kostenfallen schützen. Eine Leistung darf nur noch dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Preis für die Ware oder Dienstleistung entweder (i) transparent auf oder (ii) direkt neben der Schaltfläche ("Button") steht, mit der man den Kauf online bestätigt. Im Fall (ii) muss der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine entsprechend eindeutige Formulierung sichtbar und deutlich lesbar neben dem Preis angebracht werden. Die Regelung lehnt sich an das deutsche System an, dass bei unseren Nachbarn seit drei Jahren gültig ist. Deutsche E-Shops, die sich an Schweizer Kunden richten, haben keinen Anpassungsbedarf. Die Verletzung der neuen Regeln führt zur Ungültigkeit von Verträgen, gilt als unlauterer Wettbewerb und ist strafbar. Das SECO überwacht die Umsetzung und ist die Anlaufstelle für Meldungen.

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