23. Oktober 2025

Neue Crypto Regulierung?

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Der Bundesrat startet die Vernehmlassung zur Revision des FINIG, um Fintech- und Kryptoregeln zu stärken und Innovation sowie internationale Standards zu fördern.

  • Dr. Andreas Glarner

    Legal Partner
  • Dominik Hofmann

    Legal Partner

Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) eröffnet. Ziel ist es, den Rahmen für innovative Finanztechnologien zu stärken, die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes zu sichern und internationale Standards umzusetzen – insbesondere im Bereich Stablecoins und anderer Kryptowährungen.

Was ändert sich konkret?

Der Entwurf sieht zwei neue Bewilligungskategorien im FINIG sowie einen Ausbau des Kundenschutzes vor:

1. Zahlungsmittelinstitut

  • Lizenz zur Ausgabe von Stablecoins
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf umfassende Payment Service Provider-Dienstleistungen
  • Ablösung der bisherigen Fintech-Bewilligung
  • Wegfall der bisherigen Limite von CHF 100 Mio. für Publikumseinlagen

2. Krypto-Institut

  • Neue Bewilligungskategorie für Dienstleistungen rund um kryptobasierte Vermögenswerte mit Handelscharakter, wie etwa Verwahrung (inkl. Custodial-Wallet- und Staking-Dienste), Kundenhandel, kurzfristiger Eigenhandel sowie Krypto-Exchange-Dienstleistungen
  • Anpassung der Vorschriften zu Abwicklungskonten, um erweiterte Crypto-Exchange-Dienste durch Schweizer Anbieter zu ermöglichen

3. Erhöhter Kundenschutz

  • Ausgewählte Vorschriften des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) werden künftig auch auf Krypto-Dienstleister anwendbar (z. B. Angemessenheits- und Eignungsprüfung, Informationspflichten, Umgang mit Interessenkonflikten)
  • Pflicht zur Veröffentlichung eines Whitepapers bei öffentlichen Angeboten von kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter, bei der Ausgabe von Stablecoins oder bei der Zulassung solcher Vermögenswerte zum Handel auf einem DLT-Handelssystem

Unser Fazit

Wir begrüssen die Initiative des Bundesrats, die Rahmenbedingungen für innovative Finanztechnologien zu stärken, und werden die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der Vernehmlassung vertieft prüfen. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nächste Schritte

Die Vernehmlassungsfrist läuft nun bis zum 6. Februar 2026.
Unter Berücksichtigung der während der Vernehmlassung eingegangenen Rückmeldungen wird ein überarbeiteter Entwurf zur Diskussion und zur endgültigen Verabschiedung durch den Schweizer Gesetzgeber vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Regelungen frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten werden.