Der Bundesrat startet die Vernehmlassung zur Revision des FINIG, um Fintech- und Kryptoregeln zu stärken und Innovation sowie internationale Standards zu fördern.
Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) eröffnet. Ziel ist es, den Rahmen für innovative Finanztechnologien zu stärken, die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes zu sichern und internationale Standards umzusetzen – insbesondere im Bereich Stablecoins und anderer Kryptowährungen.
Der Entwurf sieht zwei neue Bewilligungskategorien im FINIG sowie einen Ausbau des Kundenschutzes vor:
1. Zahlungsmittelinstitut
2. Krypto-Institut
3. Erhöhter Kundenschutz
Wir begrüssen die Initiative des Bundesrats, die Rahmenbedingungen für innovative Finanztechnologien zu stärken, und werden die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der Vernehmlassung vertieft prüfen. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Vernehmlassungsfrist läuft nun bis zum 6. Februar 2026.
Unter Berücksichtigung der während der Vernehmlassung eingegangenen Rückmeldungen wird ein überarbeiteter Entwurf zur Diskussion und zur endgültigen Verabschiedung durch den Schweizer Gesetzgeber vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Regelungen frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten werden.