03. Oktober 2023

MWST-Praxisänderung: Native Token mit Governance-Funktion

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Überarbeitung der ESTV-Praxis zur MWST-Qualifikation von Token

Die mehrwertsteuerliche Klassifizierung von Native Tokens mit Governance-Funktion war bisher nicht restlos geklärt (siehe dazu Magazinbeitrag vom 6. Dezember 2022:  Schweizer MWST-Qualifikation von (Native) Token).

Diesbezüglich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun aber offenbar ihre Praxis überarbeitet und diese in Einzelfällen kommuniziert:

  • Stellt die Governance-Funktion eines Native Token nur eine untergeordnete Nebenleistung dar und ist der Token sonst hauptsächlich als Zahlungsmittel oder Wertgutschein zu qualifizieren, ändert sich nichts an dessen Qualifikation für die MWST als nicht-steuerbarer Zahlungstoken.
    • Somit dürften Native Token wie beispielsweise ETH (Ethereum), XTZ (Tezos), ADA (Cardano), ICP (Dfinity) oder NEAR grundsätzlich gleichbehandelt werden und als nicht-steuerbare Zahlungstoken qualifizieren.
  • Handelt es sich bei der Governance jedoch um die Hauptleistung eines Token, kann trotzdem eine steuerbare Leistung vorliegen und der Token für die MWST als Nutzungstoken qualifiziert werden. Die entsprechende Leistung muss dafür jedoch bestimmt oder mindestens bestimmbar sein.
    • Keine bestimmbare Leistung liegt bei Spenden, Einlagen, Zahlungsmitteln oder Wertgutscheinen vor.

Die genauen Abgrenzungskriterien bleiben bis zur allfälligen Anpassung der publizierten Praxis noch unklar. Es ist daher bis auf Weiteres sorgfältig zu prüfen, ob die Governance-Funktion Haupt- oder Nebenleistung des Token darstellt und wie die übrigen Funktionen zu qualifizieren sind.

Weiter ist zu beachten, dass die MWST-Qualifikation unterschiedlich von der FINMA-Qualifikation sein kann, obwohl beide Behörden dieselben Bezeichnungen verwenden. So ist es nicht möglich, sich für Mehrwertsteuerzwecke einfach auf die FINMA-Klassifizierung zu verlassen. Es muss eine separate Analyse durchgeführt werden.

Für Fragen stehen wir zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne beim Aufsetzen eines geeigneten Qualifizierungsprozesses für Token aus mehrwertsteuerlicher Sicht oder bei allen anderen rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Angelegenheiten.