03. Mai 2023

Ist der Einsatz von ChatGPT rechtmässig? EDÖB gibt erste Hinweise

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Die Bearbeitung von Personendaten mithilfe von ChatGPT und ähnlichen vergleichbaren KI-gestützten Anwendungen ist mit Risiken für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung verbunden.

Nach dem Verbot von ChatGPT in Italien rät der EDÖB (Eidgenössischr Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrager) Nutzerinnen und Nutzern zu einem bewussten Umgang mit KI-gestützten Anwendungen und erinnert Unternehmen an ihre Pflichten.

Der EDÖB anerkennt die Chancen des Einsatzes von KI-gestützten Anwendungen wie ChatGPT für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Bearbeitung von Personendaten mithilfe dieser neuen Technologien ist allerdings auch mit Risiken für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung verbunden.

Nutzerinnen und Nutzern rät der EDÖB deshalb, vor der Eingabe von Text oder Hochladen von Bildern zu prüfen, für welche Zwecke sie bearbeitet werden. Unternehmen, die KI-gestützte Anwendungen einsetzen wollen, müssen ihrerseits sicherstellen, dass dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere, dass die Nutzerinnen und Nutzer transparent und verständlich darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke und auf welche Art und Weise bearbeitet werden.

Zahlreiche Anfragen beziehen sich auf die Datenschutzkonformität des Chatbots ChatGPT. Da der EDÖB ChatGPT bislang nicht im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung untersucht hat, äussert er sich nicht zur Datenschutzkonformität dieser Anwendung. Er steht allerdings derzeit im Austausch mit der italienischen Datenschutzbehörde, die ChatGPT am 30. März 2023 in Italien vorläufig verboten hat, um nähere Informationen zu erlangen. Zudem verfolgt der EDÖB auch, wie Verantwortliche in der Schweiz KI-gestützte Anwendungen einsetzen.

Quelle: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/aktuell/aktuell_news.html#238887506