14. Juli 2022

Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht

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  • Erbschaft / Nachfolge

Der Bundesrat will für Familienunternehmen erbrechtliche Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge schaffen und unterbreitete am 10. Juni dem Parlament einen Gesetzesvorschlag. Bestellen Sie das kurze und konzise Summary dazu von Partneranwalt Dr. Balz Hösly, dem MME-Spezialisten für Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen.

Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Gesetzesvorlage für die Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht unterbreitet. Damit sollen die bestehenden gesetzlichen Stolpersteine für Unternehmensnachfolgen beseitigt werden.

Die vorgeschlagenen Neuerungen bestehen im Wesentlichen aus drei zentralen Massnahmen:

  • die richterliche Integralzuweisung eines Unternehmens an einen Erben in der Erbteilung
  • der Aufschub von erbrechtlichen Ausgleichszahlungen des Nachfolgers an seine Miterben
  • die Bestimmung des Anrechnungswertes eines Unternehmens bei der Erbteilung

Die Gesetzesänderungen werden von Praktikern sehr begrüsst, weil das heutige Erbrecht eine Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen faktisch verunmöglicht, wenn unter den Erben kein Konsens herrscht und eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass im Jahr 2004 noch 88% aller Schweizer KMU Familienunternehmen waren und im Jahr 2016 nur noch 75% - 15% weniger als zwölf Jahre zuvor! Wegen misslungenen Nachfolgeregelungen wird auch geschätzt, dass in der Schweiz jährlich rund 10‘000 bis 15‘000 Arbeitsplätze verloren gehen.

Im Vordergrund des Gesetzesentwurfs steht der Schutz von Familien-KMU. Diese bieten rund 40% aller Beschäftigten oder 1.6 Millionen Arbeitnehmenden in der Schweiz einen Arbeitsplatz. Familienunternehmen sollen wegen eines Erbstreits nicht unnötig aufgeteilt, verkauft oder liquidiert werden müssen, wenn ein Erbe als Nachfolger zur Verfügung steht.

MME Partner Dr. Balz Hösly ist Spezialist für Familienunternehmen und Unternehmensnachfolge. Er war massgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beteiligt und auch Mitglied der vorberatenden Expertenkommission des Bundesamtes für Justiz. Er hat die wichtigsten Neuerungen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht prägnant zusammengefasst. Sie können sich so rasch einen kurzen und konzisen Überblick über die Gesetzesvorlage verschaffen. Mit dem untenstehenden Button können Sie Ihr persönliches Exemplar der Zusammenfassung bestellen.

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