02. Februar 2026

Ein Instrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

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Die EU plant den Circular Economy Act (ab Q3 2026): Industriegesetz für mehr Wettbewerbsfähigkeit, 24 % Recyclingquote bis 2030 und weniger Importabhängigkeit.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Adrian Peyer

    Legal Partner

Das EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz: Ein Instrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft mit globaler Reichweite

Warum Nicht-EU-Unternehmen sich schon jetzt vorbereiten sollten

Die Europäische Union bereitet einen wichtigen neuen Rechtsakt für ihre Nachhaltigkeits- und Industriepolitik vor: das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Circular Economy Act (CEA)), das im dritten Quartal 2026 in Kraft treten soll. Im Gegensatz zu früheren Strategien zur Kreislaufwirtschaft, die in erster Linie ökologischer Natur waren, ist das CEA ausdrücklich als Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und industriellen Widerstandsfähigkeit positioniert. Sein zentrales Ziel ist es, die Kreislaufverwertungsquote der EU bis 2030 auf 24 % zu verdoppeln, einen echten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen und die strategische Abhängigkeit von Primärrohstoffen und Importen aus Drittländern zu verringern.

Obwohl die Gesetzesinitiative formal auf die EU ausgerichtet ist, werden ihre praktischen Auswirkungen weit über die Grenzen der Union hinausreichen. Die Erfahrungen mit Instrumenten wie der Ökodesign-Verordnung, dem CBAM und der Batterieverordnung zeigen, dass EU-Produkte und Marktregeln schnell zu de facto globalen Standards werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfte denselben Weg einschlagen.

Für Nicht-EU-Unternehmen, darunter Hersteller und Lieferanten aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA und Asien, sollte das CEA daher als Marktzugangsregelung und nicht nur als EU-Umweltpolitik verstanden werden.

 

1. Von der Umweltpolitik zur Industriestrategie

Das CEA reagiert auf eine strukturelle Schwachstelle: die starke Abhängigkeit Europas von importierten Rohstoffen, darunter eine fast 100-prozentige Abhängigkeit von Importen für schwere Seltenerdelemente und extrem niedrige Recyclingquoten für kritische Materialien wie Lithium und Seltenerden (unter 1 %).

Um dem entgegenzuwirken, plant die Kommission, die CEA auf drei Hauptsäulen zu verankern:

  • Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie und der Deponierichtlinie
  • Änderungen der WEEE-Richtlinie (Elektro- und Elektronikaltgeräte)
  • Zusätzliche horizontale Massnahmen, darunter die Harmonisierung der Vorschriften für das Ende der Abfalleigenschaft, die EPR-Governance und möglicherweise Umweltsteuern  

Diese Architektur signalisiert eine Abkehr von einem fragmentierten Abfallrechtsansatz hin zu einer ressourcenmarktorientierten Logik: Abfall soll in hochwertige, handelbare Sekundärrohstoffe umgewandelt werden.

 

2. Mögliche zentrale politische Hebel im Rahmen der CEA

In den Mitteilungen der Kommission, den Diskussionen der Mitgliedstaaten und den Beiträgen der Interessengruppen tauchen immer wieder mehrere regulatorische Hebel auf:

  • Harmonisierte EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
  • Stärkere und standardisiertere Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
  • Verbindliche oder quasi-verbindliche Ziele für den Recyclinganteil
  • Regeln für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, die Sekundärrohstoffe begünstigen
  • Digitalisierung (z. B. Produktpässe, digitale Abfallverfolgung)
  • Massnahmen zum Ausgleich der Preisunterschiede zwischen Neu- und Recyclingmaterialien  

Zusammen zielen diese Instrumente darauf ab, Lieferketten, Produktdesign und Beschaffungsentscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten neu zu gestalten.

 

3. Warum die CEA für Nicht-EU-Unternehmen wichtig ist

3.1 Die Marktzugangsbedingungen werden verschärft

Nicht-EU-Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, werden wahrscheinlich mit neuen Bedingungen konfrontiert sein in Bezug auf:

  • Mindestanteil an recycelten Inhaltsstoffen in Produkten
  • Nachweis der Recyclingfähigkeit, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz
  • Teilnahme an EU-kompatiblen EPR-Systemen
  • Bereitstellung von Daten zur Materialzusammensetzung und Abfallbehandlung

In der Praxis bedeutet dies, dass EU-Kunden möglicherweise nicht mehr von Lieferanten beziehen können, die die Kreislaufwirtschaftseigenschaften nicht gemäss den EU-Vorschriften dokumentieren können.

Dies entspricht der Logik, die bereits in der EU-Batterieverordnung und im Ökodesign-Rahmenwerk zu finden ist: Die Einhaltung der Vorschriften ist an den Marktzugang geknüpft, unabhängig davon, wo die Produktion stattfindet.

3.2 Recyclinganteil als kommerzielle Anforderung

Wenn Ziele für den Recyclinganteil eingeführt werden, benötigen Hersteller ausserhalb der EU einen sicheren Zugang zu hochwertigen Rezyklaten oder Sekundärrohstoffen, die den EU-Spezifikationen entsprechen.

Dies hat zwei strategische Konsequenzen:

  1. Umstrukturierung der Lieferkette: Nicht-EU-Unternehmen benötigen möglicherweise langfristige Abnahmevereinbarungen mit zertifizierten Recyclingunternehmen.
  2. Kostendruck: Recycelte Materialien sind heute oft teurer als neue Rohstoffe; die EU-Politik beabsichtigt, dieses Ungleichgewicht durch regulatorische und fiskalische Instrumente zu beseitigen.

Nicht-EU-Lieferanten, die keine Sekundärrohstoffe integrieren können, laufen Gefahr, bei EU-Ausschreibungen und Beschaffungsentscheidungen von Kunden nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein.

3.3 Extraterritoriale Reichweite über Kunden

Auch wenn die CEA formal nur für EU-Unternehmen gilt, werden sich ihre Auswirkungen durch vertragliche Anforderungen kaskadenartig auswirken:

  • EU-Hersteller werden die Kreislaufwirtschaftsverpflichtungen an ihre Lieferanten weitergeben.
  • Audits, Erklärungen und Datenaustausch werden zu Standardvertragsklauseln.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen möglicherweise EU-EPR-Systemen oder gleichwertigen Systemen beitreten.

Diese „indirekte Extraterritorialität” ist bereits aus der CSRD- oder CSDDD-gesteuerten Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bekannt.

3.4 Verstärkte Kontrolle von Importen und Online-Verkäufen

Mehrere Mitgliedstaaten und Interessengruppen haben die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen betont, auch für Online-Verkäufe und Importe. Dies deutet auf Folgendes hin:

  • Strengere Zollkontrollen zur Einhaltung der Vorschriften für Recyclinganteile oder Design
  • Mögliche digitale Produktpasskontrollen an der Grenze
  • Durchsetzungsmassnahmen gegen nicht konforme importierte Waren

Exporteure aus Nicht-EU-Ländern sollten davon ausgehen, dass Konformitätsdokumente Teil der Standard-Importprozesse werden.

3.5 Strategische Verlagerung hin zu „Circular Friendly-Shoring”

Durch die Priorisierung der Recyclingkapazitäten und Sekundärrohstoffmärkte innerhalb der EU will die CEA die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringern.

Für Nicht-EU-Unternehmen bedeutet dies:

  • Geringere Nachfrage der EU nach bestimmten neuen Rohstoffen
  • Höhere Nachfrage der EU nach zirkulären Rohstoffen, Recyclingtechnologie und Know-how
  • Mögliche Bevorzugung von Partnern, die in Ländern mit ähnlichen Standards für die Kreislaufwirtschaft ansässig sind

Länder mit angeglichenen Rechtsvorschriften (z. B. die Schweiz durch bilaterale Annäherung) können einen relativen Vorteil geniessen.

 

4. Chancen für Nicht-EU-Unternehmen

Die CEA ist nicht nur ein Compliance-Risiko, sondern eröffnet auch strategische Chancen:

  • Technologieanbieter: Recycling-, Sortier-, Materialrückgewinnungs- und digitale Tracking-Technologien dürften in der EU stark nachgefragt werden.
  • Premium-Positionierung: Produkte mit nachweislich hohem Recyclinganteil und hoher Haltbarkeit können einen bevorzugten Zugang erhalten.
  • Strategische Partnerschaften: Joint Ventures mit EU-Recyclern oder Herstellern von Kreislaufmaterialien.
  • First-Mover-Vorteil: Eine frühzeitige Anpassung kann Lieferanten in wettbewerbsintensiven EU-Märkten von anderen abheben.

5. Wahrscheinliche Wechselwirkungen mit anderen EU-Rahmenwerken

Die CEA wird nicht isoliert wirken. Nicht-EU-Unternehmen sollten mit kumulativen Effekten rechnen in Verbindung mit:

  • Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte
  • Digitale Produktpässe
  • CSRD- und CSDDD-Regelungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
  • Gesetz über kritische Rohstoffe
  • Mögliche Anwendung einer CBAM-ähnlichen Logik zur Begünstigung kohlenstoffarmer und recycelter Materialien  

Zusammen weisen diese Instrumente auf eine Zukunft hin, in der die Herkunft der Materialien, Kreislaufwirtschaft und der ökologische Fussabdruck zentrale Handelsparameter sind.

 

6. Was Nicht-EU-Unternehmen jetzt tun sollten

1. Materialflüsse erfassen

Identifizieren Sie, wo neue Materialien verwendet werden und wo Sekundärmaterialien technisch als Ersatz dienen könnten.

2. Recyclingfähigkeit und Design bewerten

Bewerten Sie das Produktdesign hinsichtlich der Prinzipien der Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.

3. Frühzeitige Einbindung von Lieferanten

Beginnen Sie Gespräche über die Verfügbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Recyclinganteilen.

4. Beobachten Sie die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung

Verfolgen Sie den Vorschlag der Kommission für 2026 und nachfolgende delegierte Rechtsakte.

5. Integrieren Sie Kreislaufwirtschaft in Ihre Strategie

Behandeln Sie Kreislaufwirtschaft als Thema der Wettbewerbsfähigkeit und nicht nur als ESG-Zusatz.

 

Fazit

Das EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz markiert einen entscheidenden Wandel: Kreislaufwirtschaft wird zu einer zentralen Säule der Industrie- und Handelspolitik. Für Nicht-EU-Unternehmen ist die zentrale Botschaft klar: Der Zugang zum EU-Markt wird zunehmend von einer nachweisbaren Kreislaufleistung abhängen.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, reduziert nicht nur das Compliance-Risiko, sondern kann sich auch als bevorzugter Partner in einem Markt positionieren, der die Wertschöpfung aus Materialien neu definiert.

Ihr Team