Am 19. Juni 2020 hat das Schweizer Parlament die Revision des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das das internationale Privatrecht (IPRG) verabschiedet, die voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten wird.
Am 19. Juni 2020 hat das Schweizer Parlament die Revision des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das das internationale Privatrecht (IPRG) verabschiedet, die voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten wird. Die Revision modernisiert und präzisiert die Bestimmungen punktuell, bewahrt dabei aber die Prägnanz und Flexibilität, die das Schiedsgerichtsrecht der Schweiz für internationale Verfahren so erfolgreich gemacht haben. Einerseits werden zentrale Elemente der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in das Gesetz überführt. Andererseits wird die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes weiter verbessert und die Parteiautonomie gestärkt.
Die Revision bringt die folgenden wichtigsten Änderungen und Klarstellungen:
Die Revision des Schiedsgerichtsrechts der Schweiz für internationale Verfahren ist zu begrüssen, da sie die Attraktivität der Schweiz als Sitz für internationale Schiedsverfahren weiter steigert. Mit Ausnahme der Zulassung von Eingaben an das Schweizerische Bundesgericht in englischer Sprache bringt die Revision keine grossen Neuerungen mit sich – aber das war auch nicht notwendig. Vielmehr bringt sie hilfreiche Modernisierungen und Klarstellungen, die zu einer erhöhten Anwenderfreundlichkeit des Schweizer Schiedsgerichtsrecht führen werden.