07. April 2021

Die Eidg. Steuerverwaltung publiziert die MWST-Praxispräzisierungen

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Die Eidg. Steuerverwaltung publiziert die MWST-Praxispräzisierungen im Zusammenhang mit dem Anbieten (früher Vertrieb) von Anteilen an Schweizer und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST («ESTV») publizierte in der letzten Woche März 2021 die Praxispräzisierungen im Zusammenhang mit dem per 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzdienstleistungsgesetz («FIDLEG») in der MWST-Branchen-Info 14 («MBI 14»).

Die ESTV hat in der MBI 14 insbesondere die Ausführungen zum Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz («KAG») mit denjenigen zum Anbieten von kollektiven Kapitalanlagen gemäss FIDLEG ersetzt. Gemäss Praxispräzisierung fallen unter das Anbieten von Anteilen an kollektiven Kaitalanlagen sämtliche Tätigkeiten, die auf die Förderung des Absatzes von kollektiven Kapitalanlagen gerichtet sind.

 

Bedeutung in der Praxis:

Die überwiegende Auffassung der verschiedenen Stakeholders ist, dass die Praxispräzisierung rein formaler Natur ist, d.h. der Begriff «Vertrieb» mit dem Begriff «Anbieten» ersetzt wird und dies keine Auswirkung auf die tatsächliche MWST-Behandlung der verschiedenen Leistungsströme im Zusammenhang mit dem Anbieten (alt: Vertrieb) von Anteilen an Schweizer und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen hat. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen.

 

Die Praxispräzisierung führt zu folgenden Unsicherheiten:

Leichte Verbreiterung der MWST-Ausnahme bei Leistungen, welche im Bereich der Werbung im Zusammenhang mit dem Anbieten von kollektiven Kapitalanlagen liegen.

Zunahme der Unsicherheit bei Entschädigungsmodellen mit wiederkehrenden Zahlungen an ausländische Beauftragte. Der Grund für die Zunahme der Unsicherheiten liegt darin, dass (1) die durch die ESTV in der MBI 14 referenzierten relevanten regulatorischen Bestimmungen mehr auf den eigentlichen Zeitpunkt des Anbietens fokussieren und (2) die Prüfung, ob der «ausländische Beauftrage» die Anforderungen erfüllt, aufgrund der neuen Bestimmungen anspruchsvoller ist.

Somit ist unsere Empfehlung, die mehrwertsteuerliche Behandlung der bestehenden Leistungsbeziehungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Anbieten von Anteilen an Schweizer und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen bei Gelegenheit zu überprüfen.