19. Dezember 2023

Banken als Goldimporteure: Strafrechtliche Risiken für Bankverwaltungsräte

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Auch Banken müssen sich um ihre Lieferketten kümmern. Insbesondere im Bereich Gold (Konfliktmineralien). Es gelten neue Vorschriften (OR, VSoTr, StGB)

Am 01.01.2023 sind im schweizerischen Recht neue Pflichten für Goldimporteure in Kraft getreten, die auch für Banken relevant sind. Banken, die direkt oder über ausländische Tochtergesellschaften mehr als 100 Kg Gold importieren (oder in der Schweiz bearbeiten) fallen je nach Konstellation unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten von Art. 964j ff. OR und die Bestimmungen der Verordnung über Sorgfalts- und Transparenzpflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr). Der Verwaltungsrat einer Bank sollte daher jährlich prüfen lassen, ob dieser Schwellenwert erreicht ist, erstmals für das Jahr 2023. Wenn nein, ist die Bank von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten gemäss Art. 4 VSoTr befreit; eine Dokumentation der Prüfprozesse und Prüfresultate ist ausreichend. Wenn ja, kommen die gesetzlichen Regeln zum Tragen, inklusive Herkunftsprüfung und allenfalls Berichterstattungspflicht.

Wieso sind die Regeln für Bankverwaltungsräte kritisch? Die Verantwortung für die Berichterstattung liegt beim Verwaltungsrat (Art. 964l OR). Der Verwaltungsrat, der die Berichterstattung unterlässt, macht sich strafbar (Art. 325ter StGB). Falls also im Jahr 2023 mehr als 100 Kg Gold aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten importiert werden (wobei sich die Einfuhrmengen auf die gesamte Unternehmensgruppe beziehen) und der Verwaltungsrat keinen Bericht vorlegt (und den gesetzlichen Pflichten zur Veröffentlichung und Aufbewahrung der Berichte nicht nachkommt), kann persönlich als Mitglied des Verwaltungsrates gebüsst werden.

In unser Praxis haben wir festgestellt, dass Banken das Thema entweder nicht auf dem Radar haben oder aber Mühe mit der Prüfung und der Dokumentation bekunden. Es braucht spezifische Fach- und Rechtskenntnisse um verlässlich und effizient abzuklären, ob die Bank in der Prüfperiode überhaupt Gold im Sinne der VSoTr importiert hat und wenn ja wieviel. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zusammen mit Branchenspezialisten im grenzüberschreitenden Goldhandel (Helveticor AG, Herr Raphael Pfyl) zur Verfügung. Ziel ist es, die Compliance auf diesem Gebiet sicherzustellen und mit pragmatisch aufgebauten Prozessen und Dokumentation den Verwaltungsrat zu schützen.

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