Steuerreform (STAF)
Steuerreform und AHV-Finanzierung, USR III / SV17, Planungsmöglichkeiten, Chancen & Risiken
Ihre Ziele
Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III (USR3) vor zwei Jahren wurde am 19. Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.
Die STAF wird per 1. Januar 2020 in Kraft treten und einen grossen Einfluss auf die Steuerbelastung der Unternehmen und Betriebsstätten in der Schweiz haben. Zudem werden sich die Parameter für die Standortattraktivität der Schweiz und der Kantone verändern. Gängige Geschäftsmodelle müssen aus steuerrechtlicher Sicht neu überdacht und auf ihre steuerliche Effizienz überprüft werden.
Die Schweiz erfüllt alle OECD und EU Standards und ist nach wie vor ein sehr attraktiver und erfolgreicher Standort. Vor dem Hintergrund der sich stark wandelnden Schweizer Steuerlandschaft und den internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerbereich besteht Handlungsbedarf. Heute gilt noch mehr als früher: eine robuste nationale und internationale Steuerstruktur muss mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie unterlegt sein.
Unser Angebot
Gesellschaften und Betriebsstätten, die dem kantonalen Holding- oder Domizilprivileg unterstellt sind oder als gemischte Gesellschaft besteuert werden, müssen die Auswirkungen der STAF auf ihre Steuerbelastung überdenken. Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen, sich über die Gruppenstruktur und den Standort in der Schweiz Gedanken zu machen. Konsolidierung respektive Verlegung der Substanz in einen anderen Kanton kann sowohl operative als auch steuerliche Mehrwerte schaffen.
Zu unseren Kerntätigkeiten gehören:
- STAF-Workshops für Management und Verwaltungsräte
- Business Model Review aus einer nationalen und internationalen Steuersicht
- Analyse und Berechnung der Auswirkungen der Patentbox
- Analyse und Berechnung der Auswirkung der steuerlichen Förderung der F&E-Förderung
- Analyse und Berechnung der Auswirkung eines „Step up“ inklusive Bewertungen für Steuerzwecke
- Neugestaltung der Finanzierung / Treasury Center Funktionen
- Standortberatung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren inklusive Steuern
- Projektmanagement bei Implementierung neuer Strukturen
MME Integrated Approach
Die STAF kann zu Änderungen der Unternehmensstruktur und des Geschäftsmodells innerhalb der Schweiz und im Ausland führen. Daraus können sich gesellschafts- und arbeitsrechtliche Fragestellungen und Anpassungsbedarf bei den bestehenden Vertragswerken ergeben. Zusätzlich geben die STAF und die internationalen Entwicklungen Anlass, die Corporate Governance einer Gruppe neu zu überdenken. In all diesen Bereichen hat MME ausgewiesene Experten.
Sammlung relevanter Dokumente
- Abstimmung vom 19. Mai 2019 zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
- Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung vom 28. September 2018
- Abstimmung vom 12. Februar 2017 zum Unternehmenssteuerreformgesetz III
- Unternehmenssteuerreformgesetz III vom 17. Juni 2016
- MME: Machbarkeitsstudie, 2015: Best Practice für eine steuerliche Inputförderung in der Schweiz
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Aus dem Magazin
Steuerreform (STAF) angenommen
Am 19. Mai 2019 stimmte der Schweizer mit grosser Mehrheit für die Steuerreform (STAF). Dies ist eine grosse Veränderung in der Schweizer Steuerlandschaft. Das neue Gesetz tritt im Januar 2020 in Kraft. Alte Steuersysteme werden nicht mehr zur Verfügung stehen und die Schweiz erfüllt die internationalen Steuerstandards der OECD und der EU.
FAQ zur USR III
Das Abstimmungsresultat vom 12. Februar 2017 wirft einige drängende Fragen auf. Wir liefern die Antworten dazu und zeigen Ihnen den Handlungsbedarf auf.
Leitfaden für Inputförderung
Der Bundesrat hat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III neben der Einführung einer Patentbox auch eine aufwandseitige Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) vorgesehen. Vielmehr als die Patentbox stellt diese Massnahme den Verbleib von F&E-Tätigkeiten und der oft damit zusammenhängenden Produktion in der Schweiz sicher.
Zukunftsmodell statt Plan B
Die international akzeptierte Inputförderung entpuppt sich für die Unternehmenssteuerreform III als Retterin in der Not. Sie wird längerfristig positive Wirkung zeitigen, da mit dieser Massnahme für die Volkswirtschaft unter dem Strich ein Nettovorteil übrig bleiben wird. Hohe Innovationsneigung führt zu mehr Arbeitsplätzen, höheren Produktionsniveaus und höheren Pro-Kopf-Einkommen.
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Digitale Revolution im Banking